Aktiengesellschaft Neueintragung
Infos Neueintragung Aktiengesellschaft
Voraussetzungen
Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) geklärt, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sie haben sich für die Rechtsform der Aktiengesellschaft entschieden. Die Gründung ist notariell zu beurkunden. Sie müssen für die Gründung daher einen Notar aufsuchen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Standortförderung(öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen der kantonalen Standortförderung sind kostenlos:
- Informationen und Kurse zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Standortförderung - Bewilligungen(öffnet in einem neuen Fenster)
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie, dass in der Firmenbezeichnung die Rechtsformangabe (AG; Aktiengesellschaft) zwingend enthalten sein muss. Sie können beim Handelsregisteramt ( info.hra@ag.ch ) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössisches Handelsregisteramt(öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Eine Aktiengesellschaft ist in das kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat und erlangt das Recht der Persönlichkeit durch die Eintragung ins Handelsregister.
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
4. Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.
5. Eintragung ins Handelsregister
Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung per Post zukommen lassen.
SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung einer Aktiengesellschaft
- öffentliche Gründungsurkunde
- Statuten
- Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
- Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle oder Erklärung bezüglich Verzicht auf die eingeschränkte Revision (opting out)
- Lex Koller-Erklärung
Je nach Fall sind zusätzliche Belege notwendig, wie:
- Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag
- Gründungsbericht
- Prüfungsbestätigung
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen und Termine
keine
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von rund CHF 600.-- bis ca. CHF 900.-- rechnen.
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 620 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Obligationenrecht OR Art. 944 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 43 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen(öffnet in einem neuen Fenster)