Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wenn Sie sich selbständig machen wollen, werden Sie mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Bezüglich Beantwortung von Fragen zur Eintragungspraxis ins Handelsregister stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Scheinoffizielle Register
Vorsicht Mantelhandel
Beim Vorliegen eines nichtigen Handels mit einem Gesellschaftsmantel, d.h. einer wirtschaftlich vollständig liquidierten, aber juristisch nicht aufgelösten Kapitalgesellschaft, weist das Handelsregister des Kantons Aargau – im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – die Anmeldung zum Vollzug eines solchen Mantelhandels ab.
Formulare
Merkblätter allgemein
INFORMATIONEN
Die kantonale Standortförderung unterstützt Sie bei der Gründung einer Firma im Kanton Aargau.