Staatsanwaltschaft
Es ist nicht selbstverständlich, dass wir uns im Kanton Aargau sicher fühlen können. Straftaten untergraben die Sicherheit. Die Staatsanwaltschaft Aargau setzt alles daran, die dafür Verantwortlichen zu verfolgen und zu bestrafen. Zum Wohle der Gesellschaft.
Die Staatsanwaltschaft führt mit der Oberstaatsanwaltschaft, der kantonalen Staatsanwaltschaft und den sechs dezentralen Staatsanwaltschaften für die Bezirke alle Strafuntersuchungen gegen Erwachsene im Kanton. Dabei arbeitet sie eng mit der Kantonspolizei zusammen. Wird ein strafbares Verhalten festgestellt, so erlässt sie Strafbefehle oder erhebt Anklage vor Gericht.
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau leitet und beaufsichtigt den Bereich Strafverfolgung Erwachsene. Die kantonale Staatsanwaltschaft ist für den ganzen Kanton Aargau zuständig und bearbeitet besondere Geschäfte. Die regionalen Staatsanwaltschaften bearbeiten schliesslich die in den Bezirken begangenen Delikte, welche nicht in die Zuständigkeit der Kantonalen Staatsanwaltschaft fallen.
Aufgaben
Die Staatsanwaltschaften sind für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich. Sie leiten in Strafverfahren gegen Erwachsene das Vorverfahren, verfolgen die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erlassen einen Strafbefehl oder erheben gegebenenfalls Anklage und vertreten diese vor Gericht. Organisatorisch besteht die Erwachsenenstrafverfolgungsbehörde aus der Oberstaatsanwaltschaft, welcher die Gesamtleitung obliegt, der Kantonalen Staatsanwaltschaft und den sechs regionalen Staatsanwaltschaften für die Bezirke.
Zuständigkeit
Im Strafrecht bestimmt meistens der Deliktsort die Zuständigkeit. In unten stehender Liste können Sie Ihre Wohngemeinde auswählen und gelangen so zur zuständigen Staatsanwaltschaft für Ihre Gemeinde.
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