Hauptmenü

Organisation

Jugendanwaltschaft

Unser Thema

Wir sind zuständig für dieses Thema.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Sie ist dabei verantwortlich für die Untersuchung (Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile.

Das Jugendstrafrecht orientiert sich nicht primär an der Tat, sondern vor allem an der Täterpersönlichkeit und wird darum auch Täterstrafrecht genannt.

Straffällig gewordene Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren sollen durch die Jugendanwaltschaft so mit Strafen und Schutzmassnahmen "behandelt" werden, dass die Jugendlichen nicht mehr rückfällig werden. Die Jugendanwaltschaft nimmt dabei alle jugendstrafrechtlichen Funktionen wahr und ist deshalb zuständig für die Strafuntersuchung, die vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen, die Entscheidfällung (Strafbefehle, Einstellungen), die Anklage vor Jugendgericht und schliesslich auch für den Vollzug der Entscheide.

Leitung und Team

Leitung Jugendanwaltschaft

Gil Beatriz, lic. iur., Rechtsanwältin
Doležal Jan, lic. iur., Rechtsanwalt (Stv.)

Jugendanwältinnen und Jugendanwälte

Schraner Therese, lic. iur.
Kunz Nadja, lic. iur., Rechtsanwältin
Meier Benjamin, Dr. iur.
Meyenberg Raphaela, MLaw, Rechtsanwältin
Payllier Nicole, Dr. iur., Rechtsanwältin
Hirt Josephine, MLaw, Rechtsanwältin
Stotz Philipp, lic. iur., Rechtsanwalt
Freiermuth Wanda, MLaw
Wetter Rebecca, MLaw (a.o. Jugendanwältin)

Juristische Fachspezialistinnen

Mendez Rachel, MLaw / Bsc of Psychology
Nanni Antonella, MLaw
Koch Sara, MLaw

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

Preisig Tobias, Fachleitung
Mina Gianna
Neuenschwander Sandra
Ryser Eric
Schärer Stefan
Sterchi Philipp
Traub Lea
Wanner Jolanda
Zgraggen Alina

Kontaktinformationen von Mitarbeitenden (Behördenverzeichnis)

Die Jugendanwaltschaft 'behandelt' straffällige Jugendliche mit Schutzmassnahmen und Strafen, damit diese möglichst nicht mehr rückfällig werden.

Beatriz Gil
Beatriz Gil (© Kanton Aargau)
Beatriz Gil Leiterin Jugendanwaltschaft

Offene Stellen

Lädt…

Rechtspraktikum

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau bietet erfolgreichen Absolventen des Masterstudienganges in Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.

Die Dauer beträgt im Normalfall zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Gemäss Anwaltsverordnung werden davon maximal sechs Monate (netto) an das obligatorische Praxisjahr angerechnet.

Um ein Rechtspraktikum bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau absolvieren zu können, müssen Sie das Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben und interessiert an der Tätigkeit der Jugendanwaltschaft sein.

Die Praktikumsstellen werden beim Stellenmarkt des Kantons Aargau inseriert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das HR der Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft Aargau:

personal.sta@ag.ch

062 835 46 74 (Personalabteilung, ausschliesslich für Fragen zum Praktikum)

Praktikum Soziale Arbeit

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau bietet Studierenden der Fachhochschule im Studiengang Soziale Arbeit die Möglichkeit, im Rahmen des Praxismoduls ein sechs- bis maximal zwölfmonatiges Praktikum zu absolvieren. Die Praktikumsstelle richtet sich an Personen, die im Studiengang Soziale Arbeit immatrikuliert sind und das 25. Altersjahr vollendet haben. Die offenen Stellen werden jeweils über die Praxismodulplattformen der Fachhochschulen publiziert. Angaben zum Bewerbungsprozess sind dort zu entnehmen.