Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft 'behandelt' straffällige Jugendliche mit Schutzmassnahmen und Strafen, damit diese möglichst nicht mehr rückfällig werden.
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Sie ist dabei verantwortlich für die Untersuchung (Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile.
Praktikum
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau bietet erfolgreichen Absolventen des Masterstudienganges in Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.
Die Dauer des Praktikums wird vertraglich vereinbart, im Normalfall beträgt sie zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Gemäss Anwaltsverordnung werden davon maximal sechs Monate (netto) an das obligatorische Praxisjahr angerechnet.
Um ein Rechtspraktikum bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau absolvieren zu können, müssen Sie das Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben und interessiert an der Tätigkeit eines Jugendanwaltes sein. Damit Sie das Rechtspraktikum bei uns absolvieren können, fehlt nur noch eines – eine ansprechende und überzeugende Bewerbung Ihrerseits.
Für das Jahr 2025 haben wir keine offenen Praktikumsplätze mehr zu vergeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das HR der Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft Aargau:
062 835 46 74
Aufgaben und Zuständigkeit
Das Jugendstrafrecht orientiert sich nicht primär an der Tat, sondern vor allem an der Täterpersönlichkeit und wird darum auch Täterstrafrecht genannt.
Straffällig gewordene Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren sollen durch die Jugendanwaltschaft so mit Strafen und Schutzmassnahmen "behandelt" werden, dass die Jugendlichen nicht mehr rückfällig werden. Die Jugendanwaltschaft nimmt dabei alle jugendstrafrechtlichen Funktionen wahr und ist deshalb zuständig für die Strafuntersuchung, die vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen, die Entscheidfällung (Strafbefehle, Einstellungen), die Anklage vor Jugendgericht und schliesslich auch für den Vollzug der Entscheide.

Team
Leitung Jugendanwaltschaft
Gil Beatriz, lic. iur., Rechtsanwältin
Doležal Jan, lic. iur., Rechtsanwalt (Stv.)
Jugendanwältinnen und Jugendanwälte
Freiermuth Wanda, MLaw
Hirt Josephine, MLaw, Rechtsanwältin
Kunz Nadja, lic. iur., Rechtsanwältin
Meier Benjamin, Dr. iur.
Meyenberg Raphaela, MLaw, Rechtsanwältin
Payllier Nicole, Dr. iur., Rechtsanwältin
Schraner Therese, lic. iur.
Stotz Philipp, lic. iur., Rechtsanwalt
Juristische Fachspezialistinnen
Mendez Rachel, MLaw / Bsc of Psychology
Nanni Antonella, MLaw
Zosso Claudia, MLaw
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Mina Gianna
Neuenschwander Sandra
Preisig Tobias
Ryser Eric
Schärer Stefan
Sterchi Philipp
Traub Lea
Wanner Jolanda
Zgraggen Alina
- Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn(öffnet in einem neuen Fenster)
- Anlaufstelle häusliche Gewalt (öffnet in einem neuen Fenster)
- Suchtberatung ags(öffnet in einem neuen Fenster)
- Pro Juventute Beratungsstellen (öffnet in einem neuen Fenster)
- E-Beratung und Jugendinformation (tschau.ch) (öffnet in einem neuen Fenster)