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Organisation

Amt für Justizvollzug

Als dritte Säule des Strafrechts befinden wir uns im ständigen Spagat zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Erwartungen und rechtlichen Vorgaben. Das Amt für Justizvollzug sorgt für den korrekten Vollzug von richterlich angeordneten Freiheitsstrafen.

Pascal Payllier Leiter Amt für Justizvollzug

Das Amt für Justizvollzug (AJV) ist eine Abteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau und beschäftigt rund 350 Mitarbeitende. Wir vollziehen gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen und strafrechtliche Massnahmen von Erwachsenen und Jugendlichen.

Im Amt für Justizvollzug (AJV) werden alle Anstalten, die sich mit dem Straf- und Massnahmenvollzug befassen, zusammengefasst. Das AJV vollzieht gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen, strafrechtliche Massnahmen und gemeinnützige Arbeit. Nach bedingten Entlassungen stellt es die Bewährungshilfe sicher. Ebenfalls ist es für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie für ausländerrechtliche Haft zuständig.

Rückfälle in die Kriminalität verhindern und Opfer schützen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 40 Berufen unterstützen und fördern die Reintegration von mehreren tausend straffälligen Menschen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesellschaft.

Als Vollzugsbehörde sind die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe für die Durchführung der verschiedenen Sanktionen verantwortlich und weisen diese in die entsprechenden – auch ausserkantonalen – Vollzugsinstitutionen ein bzw. führen die Bewährungshilfe durch.

Diese Plattform soll der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu Informationen rund um den Straf- und Massnahmenvollzug bieten. Neben allgemeinen Informationen zu unseren Aufgaben finden Sie auch themenspezifische Publikationen, Formulare, Kontaktdaten mit Anfahrtswegen oder Angaben über die in unseren Gewerbebetrieben hergestellten Produkte

Organigramm AJV (PDF, 1 Seite, Justizvollzug, 26 KB)

Jugendheim Aarburg (JHA)

Das Jugendheim Aarburg (JHA) ist eine vom Bund anerkannte Institution zur Durchführung von jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen. Aufgenommen werden Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Mit pädagogischen und therapeutischen Mitteln wird die Fähigkeit vermittelt, sich selbstverantwortlich in die soziale Ordnung einzugliedern. In diesem Rahmen wird die berufliche Ausbildung als Mittel zur sinnvollen Lebensgestaltung gefördert.

Justizvollzugsanstalt Lenzburg

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg umfasst 366 Vollzugsplätze. Davon sind 224 Plätze im geschlossenen Vollzug für Männer; 142 Plätze stehen zur Verfügung für Untersuchungshaft, Halbgefangenschaft sowie Kurzstrafen für Jugendliche, Frauen und Männer. Die JVA Lenzburg besteht aus der Strafanstalt sowie dem Zentralgefängnis, welche rund 300 Meter voneinander entfernt sind. Die Gefangenen werden von ca. 250 Mitarbeitenden überwacht, betreut und begleitet.

Sektion Bezirksgefängnisse

Die Sektion Bezirksgefängnisse umfasst die vier Bezirksgefängnisse Aarau (2 Standorte), Baden, Kulm und Zofingen, in denen insgesamt 137 Haftplätze bewirtschaftet werden. Die aargauischen Bezirksgefängnisse sind zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft, kurzen Freiheitsstrafen, vorzeitigen Strafantritten und Halbgefangenschaft. Im Bezirksgefängnis Aarau-Amtshaus wird ausserdem Ausschaffungshaft vollzogen. Die vier aargauischen Bezirksgefängnisse werden unter der Sektionsleitung Bezirksgefängnisse zusammengefasst, welche für sämtliche gefängnisübergreifenden Aufgaben zuständig ist.

Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe

Die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe fördern die Rückfallverminderung von straffälligen Personen und leisten damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Sicherheit. Übernahme von Eigenverantwortung und soziale Integration der Straffälligen gehören zu den wichtigen Zielen. Die Mitarbeitenden der Vollzugsdienste und Bewährungshilfe berücksichtigen in ihrer Arbeit die spezifischen Delikte, das Risikopotential und den Entwicklungsbedarf der Klientschaft.

Organigramm Vollzugsdienst (PDF, 1 Seite, 62 KB)

Aus- und Weiterbildung

Neben dem gesetzlichen Auftrag der Rückfallverminderung und des Opferschutzes kommt dem Justizvollzug auch im Rahmen des Auftrages zur Wiedereingliederung die Aufgabe der Förderung und des Erhalts von beruflichen Fertigkeiten sowie dem Nachholen eines Bildungsbedarfs zu. Je nach Auftragsart und Ausstattung steht in den Einrichtungen des Justizvollzugs Kanton Aargau verschiedene Bidlungsangebote zur Verfügung.

Berichterstattung

Zuhanden der Strafverfolgungsbehörden, urteilenden Instanzen aber auch für die Vollzugsbehörden selber, werden je nach Fragestellung verschiedene Berichte erstellt.

Die Prüfung von Vollzugsschritten erfolgt immer auch gestützt auf Führungsberichte der Vollzugseinrichtungen. Im Rahmen von angeordneten therapeutischen Massnahmen und bei freiwilligen deliktorientierten Therapien werden Therapieberichte verfasst. Bei Bedarf können die Strafverfolgungsbehörden und urteilenden Instanzen vor der Antragstellung bzw. vor der Beschlussfassung einen Sozialbericht über die angeschuldigte Person anfordern.

Entwicklung und Projekte

Der Justizvollzug entwickelt sich stets weiter. Verschiedene Projekte - auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern - beschäftigen das Amt und seine Anstalten und Sektionen. Rückfallprävention und Opferschutz bedingen nicht nur konzeptionelle Weiterentwicklungen, Evaluationen und Projekte zur Qualitätssicherung, sondern auch Massnahmen im Bereich Infrastrukur und Sicherheit.

Grundversorgung

Die Grundversorgung der inhaftierten Personen in den Betrieben des Amts für Justizvollzugs umfasst folgende Bereiche:

  • Medizinische Versorgung
  • Psychiatrische Versorgung
  • Seelsorge

Vollzug

Vollzug

Vor der Verurteilung

Das Amt für Justizvollzug führt hoheitlich ausgesprochene Anordnungen, d.h. Freiheitsstrafen, Massnahmen und Haft durch, organisiert und überwacht die Durchführung von gemeinnütziger Arbeit, überprüft die Einhaltung von Weisungen und vollzieht auch Ersatzfreiheitsstrafen. Das Amt für Justizvollzug ist in allen Phasen der Strafjustiz mit verschiedenen Aufträgen engagiert: Während der Strafuntersuchung: Durchführung der Untersuchungshaft. Während des Gerichtsverfahrens bis zur Rechtskraft eines Urteils: Durchführung der Sicherheitshaft und des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs.

Nach der Verurteilung

  • Bei bedingten Freiheitsstrafen: Bewährungshilfe, Weisungskontrollen.
  • Bei unbedingten Freiheitsstrafen: Vollzug der Strafe in den Vollzugsformen Halbgefangenschaft, offener / geschlossener Vollzug.
  • Bei gemeinnütziger Arbeit: Vollzug der gemeinnützigen Arbeit
  • Bei therapeutischen Massnahmen: Vollzug der ambulanten oder stationären Massnahmen und Verwahrungen in der geeigneten Institution oder beim geeigneten Therapeuten.
  • Nach der Entlassung aus dem Freiheits- oder Massnahmenvollzug bis zum Ablauf der Probezeit: Bewährungshilfe, Weisungskontrolle.
  • Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Geldstrafen und Bussen.
  • Neben den Aufgaben im Rahmen der Strafjustiz erfüllt das Amt für Justizvollzug im Auftrag des Migrationsamtes ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen.