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Dossiers & Projekte

Kantonales Integrationsprogramm KIP

Die zweite Programmperiode des Kantonalen Integrationsprogramms KIP 2, die von 2018 bis 2021 dauert, wird als KIP 2bis um zwei Jahre verlängert. Dies haben Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen so beschlossen. Der Aargauer Grosse Rat bewilligte dafür im Juni 2021 einen Zusatzkredit.

KIP 2bis (2022–2023)

Mit dem KIP 2bis (2022–2023) wird das bewährte Kantonale Integrationsprogramm nahtlos verlängert und weitergeführt. Gleichzeitig dient die Verlängerung dazu, die zahlreichen Veränderungen im Migrationsbereich der vergangenen Jahre (Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz, Gesetzesrevisionen im Ausländer- und Asylbereich) zu konsolidieren und in die Weiterentwicklung der KIP ab 2024 (KIP 3) einfliessen zu lassen. Ab 2024 ist wiederum eine vierjährige KIP-Periode vorgesehen.

Schwerpunkte von KIP 2bis

Stärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden

Die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden bildet einen Schwerpunkt im KIP 2bis. In diesem Rahmen werden gemeinsam mit den Gemeinden die bestehenden regionalen Integrationsfachstellen (RIF) ausgebaut und gestärkt.
Das Angebot orientiert sich wenn möglich an bereits bestehenden Strukturen sowie dem spezifischen Bedarf einer Region. Die Grundlage für den Ausbau und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit bildet das neue Konzept Soziale Integration, welches Ende April 2021 vom Regierungsrat genehmigt wurde.

Spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene

Mit der Einführung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) 2019 wurde die Fokuszielgruppe der spätimmigrierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen (16- bis 25-jährig) eingeführt. Das KIP 2bis greift diese Zielgruppe als Schwerpunkt auf. In diesem Rahmen sollen Massnahmen entwickelt werden, um spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene ihrem Bedarf entsprechend an Bildungs- und Berufsabschlüsse heranzubringen und so nachhaltig zu integrieren.

Dokumente und Medienmitteilungen