Hauptmenü

Abgeschlossene Projekte

Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs

Seit Anfang 2018 ist der neue Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden in Kraft. Gleichzeitig wurden die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden punktuell angepasst.

Am 12. Februar 2017 haben die Stimmenden des Kantons Aargau die beiden neuen Gesetze angenommen, welche die Grundlage bilden für eine weitere Verbesserung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie für eine umfassende Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden. Die Neuregelungen sind seit Anfang 2018 in Kraft.

Damit kamen die Arbeiten in einem längeren und komplexen Projekt an ihr Ende. In enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Gemeinden wurden die Ausgangslage analysiert, Konzepte erarbeitet, Rechtserlasse geschaffen, Berechnungen angestellt und die Umsetzung in allen Details vorbereitet.

Die Aufgabenteilung richtet sich nun noch vermehrt am Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz aus. Das heisst, dass Gestaltungskompetenz und Finanzierung soweit möglich auf der gleichen Ebene angesiedelt werden. Der Finanzausgleich basiert auf einem modernen und transparenten System und stellt mit verschiedenen Ausgleichsgefässen sicher, dass Unterschiede in der finanziellen Leistungskraft der Gemeinden reduziert und besondere Belastungen einzelner Gemeinden abgefedert werden.

Mehr zum Thema

Eine detaillierte Darstellung des Aargauer Finanzausgleichs – samt einem Rückblick auf alle Phasen der Projektarbeit – finden Sie hier:

Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden