Guthaben - Auszahlung oder Verrechnung
Sollten Sie über ein Guthaben (z.B. der zuviel bezahlten kantonalen Verkehrsabgaben infolge Hinterlegung der Kontrollschilder) verfügen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung
Voraussetzungen
Sollten Sie über ein Guthaben (z.B. der zuviel bezahlten kantonalen Verkehrsabgaben infolge Hinterlegung der Kontrollschilder) verfügen, stehen uns folgende Optionen zur Verfügung:
- Verrechnung Ihres Guthaben bei der nächsten Rechnungsstellung.
- Auszahlung kostenlos auf Ihr Bank, bzw. Postcheckkonto. Wir bitten Sie dafür das Online-Formular auszufüllen. Der Name der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers muss jedoch identisch sein mit demjenigen der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters.
Internationale Auszahlung
- Gerne überweisen wir Ihr Guthaben bei einem Wegzug aus der Schweiz, auch auf ein internationales Bankkonto. Wir bitten Sie dafür das Online-Formular auszufüllen. Der Name der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers muss jedoch identisch sein mit demjenigen der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters.
Ablauf
Bitte füllen Sie das Formular aus
Fristen und Termine
keine
Rechtliche Grundlagen
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr (SAR 755.110)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr (SAR 755.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- SAR 662.111 - Gebührenverordnung (GebührV)(öffnet in einem neuen Fenster)