Steuern
Die Verkehrssteuer wird gemäss Verkehrssteuergesetz verwendet, um Projekte der Strassenrechnung zu finanzieren. Das Strassenverkehrsamt beauftragt, die Verkehrssteuer zu berechnen und jährlich einzuziehen. Die Grundlage zur Berechnung der Steuern richtet sich nach dem Verkehrssteuergesetz vom 01. Januar 2026
Verkehrssteuern
- Verkehrssteuergesetz VStG (SAR 755.100) Link vermutlich ab 01.01.2026 möglich
- Verordnung zum Verkehrssteuergesetz VStV (SAR 755.112) Link vermutlich ab 01.01.2026 möglich
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)