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Strassenverkehr

Steuern und Gebühren

Ab 1. Januar 2026 tritt ein neues Verkehrssteuergesetz im Kanton Aargau in Kraft. Ausnahmsweise wird die Verkehrssteuerrechnung für das Jahr 2026 erst Anfangs Januar 2026 versendet. Ein früherer Versand vor der Inkraftsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes ist nicht möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Neue Verkehrssteuer 2026".

  1. eBill

    eBill, elektronische Rechnung, E-Banking, Anmeldung, Abmeldung

  2. Steuern

    Verkehrssteuern für Motorwagen, Nutzfahrzeuge, Motorräder, Transportanhänger, Schiffe

  3. Gebühren

    Verkehrs- und Strassengebühren, Ausweisgebühren, Abgaben

  4. Schwerverkehrsabgabe

    LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) / PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe)

Zahlungs- / Kontoverbindungen:

Mögliche Zahlungsmittel
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