Steuern und Gebühren
Ab 1. Januar 2026 tritt ein neues Verkehrssteuergesetz im Kanton Aargau in Kraft. Ausnahmsweise wird die Verkehrssteuerrechnung für das Jahr 2026 erst Anfangs Januar 2026 versendet. Ein früherer Versand vor der Inkraftsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes ist nicht möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Neue Verkehrssteuer 2026".
Zahlungs- / Kontoverbindungen:
Mögliche Zahlungsmittel
IBAN:CH79 0900 0000 5000 21308 Postfinance Bern
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)
Formulare und Merkblätter