Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.
Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.