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Strassenverkehr

Neues Verkehrssteuergesetz ab 1.1.2026

Botschaft des Regierungsrats für zweite Beratung im Grossen Rats

Neues Verkehrssteuergesetz ab 1.1.2026

Der Regierungsrat äussert sich in der Botschaft zur zweiten Beratung im Grossen Rat zu drei Prüfungsaufträgen und Fragen aus der ersten Beratung im Grossen Rat. Mit der zweiten Beratung des neuen Verkehrssteuergesetzes sind das Strassengesetz von 1969 (bestehend noch aus § 8 Motorfahrzeugabgaben, Festsetzungskompetenz) sowie das Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr aufzuheben. Nach dem Beschluss des Grossen Rats ist die Referendumsfrist und eine allfällige Volksabstimmung abzuwarten. Aufgrund der gleichzeitigen Umstellung auf eine neue Softwareversion ist das Inkrafttreten des Verkehrssteuergesetzes auf den 1. Januar 2026 geplant.

Die wichtigsten Informationen können Sie im Factsheet nachlesen. Im Steuerrechner (XLSX, 257 KB) (Excel-Dokument) können Sie auf der Grundlage der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat die geplante Verkehrssteuer von den gängigsten Fahrzeugarten (Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder) berechnen. Die Inkraftsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes ist per 1. Januar 2026 geplant.

Kontakt
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KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Mathias Rosskopf
Projektleiter
Generalsekretariat
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