Neues Verkehrssteuergesetz ab 1.1.2025
Botschaft des Regierungsrats zuhanden des Grossen Rats
Anpassung aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung
Der Regierungsrat hat aufgrund der öffentlichen Anhörung beschlossen, bei der Revision des Verkehrssteuergesetzes auf die befristete ökologische Tarifanpassung mittels Rabatten und Tarifzuschlägen zu verzichten. An den übrigen Vorschlägen in der Anhörungsvorlage hält der Regierungsrat in seiner nun verabschiedeten Botschaft zuhanden des Grossen Rats fest. So soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden statt wie bisher ausschliesslich aufgrund des Hubraums. Hiervon sind Nutzfahrzeuge über 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie Transportanhänger ausgenommen. Diese werden nach Nutzlast besteuert.
Die wichtigsten Informationen können Sie im Factsheet nachlesen. Im Steuerrechner (XLSX, 257 KB) (Excel-Dokument) können Sie auf der Grundlage der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat die geplante Verkehrssteuer von den gängigsten Fahrzeugarten (Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder) berechnen. Die Inkraftsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes ist per 1. Januar 2025 geplant.
Kontakt
Für Fragen oder zusätzliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Mathias Rosskopf
Projektleiter
Generalsekretariat
062 835 42 00
mathias.rosskopf@ag.ch