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Körperbehinderung

Fahrzeug führen mit Mobilitätsbehinderung

Wegleitung für Fahrzeugführer/innen mit Mobilitätsbehinderung.

Erwerb des Lernfahrausweises:

Vor der Zulassung zur Theorieprüfung sind eine vom Strassenverkehrsamt angeordnete ärztliche Untersuchung und allenfalls eine Funktionsprobe notwendig. Gestützt darauf kann der Verkehrsexperte feststellen, ob am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen. Nach Absolvierung des Verkehrskunde-Unterrichtes und bestandener Theorieprüfung kann der Lernfahrausweis mit Auflagen erteilt werden.

Eintritt einer Behinderung nach Erteilung des Führerausweises

Tritt eine Behinderung nach Erteilung des Führerausweises ein, muss das Strassenverkehrsamt abklären, ob die Fahreignung aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten weiterhin gegeben ist. Allenfalls sind ein Fahrzeugumbau und im Anschluss daran eine Kontrollfahrt notwendig. Bei schweren Beeinträchtigungen und/oder wenn die Kontrollfahrt nicht bestanden wurde, muss der Führerausweis entzogen werden. Auf Gesuch hin wird ein Lernfahrausweis erteilt, sobald die Voraussetzungen vorhanden sind.

Prüfung bei einem Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel muss das geänderte Fahrzeug geprüft werden, wenn die Verkehrszulassung mit Auflagen erteilt worden ist. Der Verkehrsexperte prüft die Umbauten, Anpassungen und die zweckmässige Anordnung der Bedienungseinrichtungen. Die Änderungen werden im Fahrzeugausweis eingetragen. Gilt der Führerausweis nur für ein bestimmtes Fahrzeug, muss auch der Führerausweis dementsprechend geändert werden.

Anfahrt für die Funktionsprobe und die Fahrzeugumbaukontrolle

Bitte warten Sie in Ihrem Fahrzeug. Sie werden abgeholt.