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Praktische Prüfung

Motorrad

Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie B besitzen, einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 lösen und den Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden innerhalb von vier Monaten absolvieren, tragen wir Ihnen die Kategorie A1 im Führerausweis ein, sobald wir im Besitz der Kursbestätigung und Ihres Führerausweises sind.

Sicherheitsausrüstung

Die Schutzanforderungen an die Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenbekleidung erfüllt sein.

Kategorie A1

Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22), Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb- und reissfestem Material, robuste Jacke und Hose aus abrieb- und reissfestem Material Motorradstiefel oder knöchel-schützendes festes Schuhwerk.

Kategorie A und A25KW / bzw. A35KW

Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22), Motorradhandschuhe, Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel oder knöchelschützendes festes Schuhwerk.

Winterpause

Während der Wintermonate (In der Regel von November bis März) werden keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen durchgeführt.

Melden Sie sich deshalb rechtzeitig (mind. 4-6 Wochen vorher) zur Prüfung an. Zu spät erfolgte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beachten Sie auch, dass Lernfahrausweise aus gesetzlichen Gründen nicht verlängert werden können.

Wetterbedingungen

Bei schlechten Witterungsbedingungen (Schnee, Eisglätte, usw.) erhöht sich die Unfallgefahr beträchtlich und die Ausbildung sowie die Abnahme der praktischen Führerprüfung werden massiv erschwert oder verunmöglicht. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorgängig beim Strassenverkehrsamt in Schafisheim über die Durchführung der Prüfungen.

Ein Anspruch auf Umtriebsentschädigung besteht nicht, wenn aus obigen Gründen eine praktische Prüfung kurzfristig abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden muss.

Vorbereitung auf die Motorradprüfung

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Mehr zum Thema

Motorrad Grundkurs

Wer seit dem 1.4.2003 die Kategorie A bis 25 kW / bzw. seit dem 1.4.2016 die Kategorie A bis 35 kW mit Grundkurs und praktischer Führerprüfung bis zum 30.6.2021 und den Lernfahrausweis für die Kategorie A bis 35 kW vor dem 1.1.2021 erworben hat, kann nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis die Kategorie A unbeschränkt prüfungsfrei beantragen.