Umtausch eines ausländischen Führerausweises
Nach Ablauf der Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Voraussetzungen
Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Personen aus nicht EU-/EFTA Staaten, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder berufsmässig Personentransporte führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben
Hat jemand den Wohnsitz in der Schweiz und erwirbt im Ausland einen Führerausweis, wird dieser anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.
Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden!
Die Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises finden Sie auf dem Gesuchsformular oder auf dem Merkblatt.
Ablauf
Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein:
Strassenverkehrsamt Aargau
Führerzulassung
Postfach
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises (inkl. Sehtest)
- Original Führerausweis
- Kopie des Ausländerausweises
Fristen und Termine
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzellfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können.