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Ausstellung eines internationalen Führerausweises

Alle EU- und EFTA-Staaten anerkennen den schweizerischen Führerausweis.

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Reisen in nicht EU- und EFTA-Staaten

Für Reisen in nicht EU- und EFTA-Staaten empfehlen wir, sich vor Antritt der Reise zu erkundigen (Reisebüro, Konsulat, Verkehrsverbände, usw.), ob Sie im betreffenden Land einen internationalen Führerausweis benötigen.

Ablauf

Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein:

Strassenverkehrsamt Aargau
Führerzulassung
Postfach
5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

Sind Sie bereits im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat, können uns die Unterlagen auch per E-Mail eingereicht werden (stva.fuehrer@ag.ch)

  • Kopie des Führerausweises
  • entsprechende Notiz, dass Sie einen internationalen Führerausweis wünschen

Sind Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises

Fristen und Termine

Die Verarbeitungszeit dauert rund drei Arbeitstage.

Kosten

Steuern und Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Gültigkeit

Der internationale Führerschein dient als Übersetzung des nationalen und ist nur zusammen mit diesem gültig. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre, darf jedoch nicht über die Gültigkeit des Führerausweises hinausgehen (betrifft nur Inhaber/innen eines Führerausweises auf Probe). Eine Verlängerung ist nicht möglich (Neuausstellung erforderlich).

Formulare & Online-Dienstleistungen

Formular "Nacherfassung von Foto und Unterschrift für Ausweisinhaber/innen"

Unterlagen benötigt