Ausstellung eines internationalen Führerausweises
Alle EU- und EFTA-Staaten anerkennen den schweizerischen Führerausweis.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Reisen in nicht EU- und EFTA-Staaten
Für Reisen in nicht EU- und EFTA-Staaten empfehlen wir, sich vor Antritt der Reise zu erkundigen (Reisebüro, Konsulat, Verkehrsverbände, usw.), ob Sie im betreffenden Land einen internationalen Führerausweis benötigen.
Ablauf
Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein:
Strassenverkehrsamt Aargau
Führerzulassung
Postfach
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
Sind Sie bereits im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat, können uns die Unterlagen auch per E-Mail eingereicht werden (stva.fuehrer@ag.ch)
- Kopie des Führerausweises
- entsprechende Notiz, dass Sie einen internationalen Führerausweis wünschen
Sind Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises
- Kopie des Führerausweises
- 1 aktuelles, farbiges Passfoto mit neutralem Hintergrund (Automatenfoto genügt)
- Formular "Nacherfassung von Foto und Unterschrift für Ausweisinhaber/innen"
- entsprechende Notiz, dass Sie einen internationalen Führerausweis wünschen
Fristen und Termine
Die Verarbeitungszeit dauert rund drei Arbeitstage.
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Gültigkeit
Der internationale Führerschein dient als Übersetzung des nationalen und ist nur zusammen mit diesem gültig. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre, darf jedoch nicht über die Gültigkeit des Führerausweises hinausgehen (betrifft nur Inhaber/innen eines Führerausweises auf Probe). Eine Verlängerung ist nicht möglich (Neuausstellung erforderlich).
Formulare & Online-Dienstleistungen
Formular "Nacherfassung von Foto und Unterschrift für Ausweisinhaber/innen"
Unterlagen benötigt