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Ausweiskategorien

Kategorie B BPT 122

Motorwagen für berufsmässigen Transport von Schülern, kranken und mobilitätsbehinderten Personen , welche ein Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser dem Führersitz aufweisen.

Gesuchsformular

GesuchsformularErhältlich unter www.ag.ch/stvaformulare
Mindestalter--
Passfoto1 aktuelles Farbfoto 35 x 45 mm
Sehtestdurch Arzt oder Augenoptiker, nicht älter als 24 Monate
Stufenarztja, Arztzuweisung durch das Strassenverkehrsamt
Nothelferausweis--
Fahrpraxis1 Jahr klaglose Fahrpraxis, es muss während dieser Zeit regelmässig ein Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kat. A und A1, geführt worden sein.
Gesuchsabgabepersönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau in 5503 Schafisheim
GebührFr. 60.–, Zulassungsbescheinigung

Basistheorie

InformationVoraussetzung
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Lernfahrausweis

InformationVoraussetzungen
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Praktische Prüfung

InformationVoraussetzungen
Praktische Prüfungja
Verkehrskunde --
Erforderliche Ausweisegültiger Führerausweis der Kategorie B und Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
PrüfungsfahrzeugEin Motorfahrzeug der Kategorie B
Dauer der Prüfung60 Minuten
PrüfungsorteSchafisheim / Wettingen / Rheinfelden
Prüfungswiederholung2. praktische Prüfung nach Verfügbarkeit
3. praktische Prüfung nur mit einer Ausbildungsbestätigung des Fahrlehrers
4. praktische Prüfung nur nach positivem Eignungstest
GebührFr. 125.–

Führerausweis

AusweisKategorie B 122
BerechtigungenBPT Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 122) mit Fahrzeugen der Kategorie B, beschränkt auf:

  • Fahrzeuge, die zum Kranken- und Verwundetentransport eingerichtet sind.
  • Transporte von Schülern, Arbeitern oder Personen mit Mobilitätsbehinderung.
GebührFührerausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.– Eintrag in bestehenden Ausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.–
Ersatz des blauen Führerausweises Fr. 35.–

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