Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz, sowie Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb bis 4,25t Gesamtgewicht.
Seit 2019 gilt: Mit einem Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B) kann man jedes Fahrzeug der Kategorie B mit einem Anhänger fahren, wenn der Anhänger höchstens 750 kg Gesamtgewicht hat und das Auto für das Ziehen von Anhängern zugelassen ist. Der Anhänger darf auch schwerer sein, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3500 kg beträgt. Verbindlich sind die Angaben in den Fahrzeugausweisen.