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Ausweiskategorien

Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz, sowie Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb bis 4,25t Gesamtgewicht.

Seit 2019 gilt: Mit einem Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B) kann man jedes Fahrzeug der Kategorie B mit einem Anhänger fahren, wenn der Anhänger höchstens 750 kg Gesamtgewicht hat und das Auto für das Ziehen von Anhängern zugelassen ist. Der Anhänger darf auch schwerer sein, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3500 kg beträgt. Verbindlich sind die Angaben in den Fahrzeugausweisen.

Gesuchsformular

InformationVoraussetzung
GesuchsformularErhältlich unter www.ag.ch/stvaformulare
Mindestalter17 Jahre
Passfoto1 aktuelles Farbfoto 35 x 45 mm
Sehtestdurch Arzt oder Augenoptiker, nicht älter als 24 Monate
Nothelferausweisja, nicht älter als 6 Jahre
befreit, wenn Führerausweis Kategorie B oder B1 vorhanden
Gesuchsabgabepersönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau in 5503 Schafisheim
GebührFr. 30.– (Gesuchsbearbeitung und 1. Theorieprüfung)

Basistheorie

InformationVoraussetzung
Basistheorie nötigja
befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden
Gültigkeitunbeschränkt
SprachenDeutsch / Italienisch / Französisch / Englisch
PrüfungsorteAarau
GebührFr. 30.–

Lernfahrausweis

InformationVoraussetzungen
Voraussetzung für
Erteilung
bestandene Basistheorie oder Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden
LernfahrtenBegleitperson erforderlich (Führerausweis Kategorie B seit 3 Jahren, Mindestalter 23, und nicht im Besitz des Führerausweises auf Probe), die Handbremse muss für die Begleitperson leicht erreichbar sein.
"L"-Schild erforderlich
Gültigkeit
Lernfahrausweis
24 Monate
Verlängerung
Lernfahrausweis
nicht zulässig
GebührFr. 50.–

Praktische Prüfung

InformationVoraussetzungen
Praktische Prüfungja
Verkehrskundeja, nicht älter als 2 Jahre
befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden
Erforderliche Ausweisegültiger Lernfahrausweis Kategorie B und Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
Prüfungsfahrzeugein leichter Motorwagen, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht;
Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können (Artikel 27 Absatz 2 des Verkehrsregelverordnung VRV).
Auch elektrisch betätigte Feststellbremsen können die obengenannten Vorgaben erfüllen, wenn sie vom Beifahrersitz aus erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind. Es muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug auch abgebremst wird, wenn das Gaspedal nicht vollständig freigegeben ist oder erneut betätigt wird.
Sollten Sie Zweifel an der Funktionsweise der elektrisch betätigten Feststellbremse haben, erkunden Sie sich bitte bei Ihrem Markenvertreter.
Dauer der Prüfung60 Minuten
PrüfungsorteSchafisheim / Wettingen / Rheinfelden
Prüfungswiederholung2. praktische Prüfung nach Verfügbarkeit
3. praktische Prüfung nur mit einer Ausbildungsbestätigung des Fahrlehrers
4. praktische Prüfung nur nach positivem Eignungstest
GebührFr. 125.–

Führerausweis

AusweisKategorie B
BerechtigungenUnterkategorie B1 Spezialkategorien F, G, M
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn der Anhänger höchstens 750 kg Gesamtgewicht hat und das Auto für das Ziehen von Anhängern zugelassen ist. Der Anhänger darf auch schwerer sein, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3500 kg beträgt. Verbindlich sind die Angaben in den Fahrzeugausweisen.
GebührFührerausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.– Eintrag in bestehenden Ausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.–
Ersatz des blauen Führerausweises Fr. 35.–

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