Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW
Gesuchsformular
Inhalt
Information
Gesuchsformular
Erhältlich unter www.ag.ch/stvaformulare
Mindestalter
25 Jahre Direkteinstieg mit 18 Jahren nur möglich für: Motorradmechanikerlehrlinge, Verkehrsexperten und Absolventen von Ausbildungen bei der Polizei oder der Armee oder nach 2-jähriger klagloser Fahrpraxis mit Motorrädern der Kategorie A35 kW
Passfoto
1 aktuelles Farbfoto 35 x 45 mm
Sehtest
durch Arzt oder Augenoptiker, nicht älter als 24 Monate
Nothelferkurs
ja, nicht älter als 6 Jahre befreit, wenn Führerausweis Kategorie A25 kW / bzw. A35 kW, A1, B oder B1 vorhanden
Gesuchsabgabe
persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau in 5503 Schafisheim
Gebühr
Fr. 30.– (Gesuchsbearbeitung und 1. Theorieprüfung)
Basistheorie
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Voraussetzung
Basistheorie nötig
ja befreit, wenn Führerausweis Kategorie A25 kW / bzw. A35 kW, A1, B oder B1 vorhanden
Gültigkeit
unbeschränkt
Sprachen
Deutsch / Italienisch / Französisch / Englisch
Prüfungsorte
Aarau
Gebühr
Fr. 30.–
Lernfahrausweis
Information
Voraussetzungen
Lernfahrausweis
ja nein, sofern Kategorie A25 kW / bzw. A35 kW bis 30.6.2021 durch eine praktische Prüfung erworben wurde und eine 2-jährige Fahrpraxis mit Motorrädern der Kategorie A25 kW / bzw. A35 kW nachgewiesen wird (altrechtlich abgeschlossen)
Voraussetzung für Erteilung
bestandene Basistheorie oder Führerausweis Kategorie B, B1 oder A1 vorhanden
Lernfahrten
Lernfahrten ohne Begleitperson zulässig. Mitfahrende müssen im Besitz der Führerausweiskategorie A (unbeschränkt) sein. "L"-Schild erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, nach abgeschlossenem Grundkurs zusätzlich 12 Monate (Eintrag des Fahrlehrers im Lernfahrausweis erforderlich)
Verlängerung Lernfahrausweis
nicht zulässig
Gebühr
Fr. 20.–
Praktische Prüfung
Information
Voraussetzungen
Praktische Prüfung
Ja befreit, sofern die Kategorie A35 kW durch eine praktische Prüfung vor dem 30.6.2021 und einem Lernfahrausweis mit Ausstelldatum vor dem 1.1.2021 erworben wurde und in den letzten zwei Jahren keine Widerhandlung gegen des Strassenverkehrsrecht begangen wurde die zu einem Entzug des Führerausweises führte bzw. führt.
Verkehrskunde
ja befreit, wenn Führerausweis Kategorie B, B1, A25 kW / bzw. A35 kW oder A1 vorhanden
Motorrad-Grundschulung
ja, 12 Stunden bei Direkteinstieg; befreit mit Kategorie A35 kW + absolvierter Grundschulung ab 1.1.2021
Erforderliche Ausweise
gültiger Lernfahrausweis Kategorie A (unbeschränkt) und Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
Prüfungsfahrzeug
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von mehr als 35 kW (Elektromotor mehr als 35 kW Nenndauer) oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg. Motorräder mit Doppelrädern, welche als ein Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Sicherheitsausrüstung
Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22), Motorradhandschuhe, Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel oder knöchelschützendes festes Schuhwerk Die Schutzanforderungen an die Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenbekleidung erfüllt sein.
Dauer der Prüfung
120 Minuten (2 Kandidaten gleichzeitig)
Prüfungswiederholung
2. praktische Prüfung nach Verfügbarkeit 3. praktische Prüfung nur mit einer Ausbildungsbestätigung des Fahrlehrers 4. praktische Prüfung nur nach positivem Eignungstest
Gebühr
Fr. 155.-
Hinweis
im Dezember, Januar und Februar werden keine praktischen Führerprüfungen abgenommen
Führerausweis
Ausweis
Kategorie A
Berechtigungen
Unterkategorie A1 und B1, Spezialkategorien F, G, M