Gewerbliche Verwendung landwirtschaftlicher Fahrzeuge
Die kantonale Behörde kann die gewerbliche Verwendung landwirtschaftlicher Fahrzeuge zu Fahrten für Staat und Gemeinde, namentlich für Bau und Unterhalt von Strassen und Wegen, für Kehrrichtabfuhr und Schneeräumung bewilligen.
Voraussetzungen
Ebenfalls können Fahrten bewilligt werden, welche dem allgemeinden Bedürfnis dienen, wie dem Einsammeln der Milch und Transport von der Sammelstelle zur Bahn, Bahncamionnage für abgelegene Gemeinden.
Ablauf
Es muss eine von der Gemeinde unterzeichnete Bestätigung eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
- Gemeindebestätigung
- Fahrzeugdaten
- Gesuch für Winterdienstfahrten oder
- Gesuch für gewerbliche Fahrten mit landw. Fahrzeugen
Fristen und Termine
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag so früh wie möglich, damit wir genügend Zeit für die Bearbeitung haben.
Kosten
- Bis Fr. 100.–
- Steuern und Gebühren