Drittes Kontrollschild für Veloträger
Dieses spezielle Kontrollschild kann nur im Langformat (50 x 11 cm) bestellt werden. Das Kontrollschild für Veloträger ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes und hat, um Missbrauch zu verhindern, eine rote statt weisse Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Das rote Kontrollschild für Veloträger ist freiwillig. Es ist weiterhin erlaubt, das hintere Kontrollschild vom Zugfahrzeug am Veloträger zu befestigen.
Voraussetzungen
Bestellt werden kann das Schild ausschliesslich online und gegen Rechnung beim Strassenverkehrsamt Aargau.
Das Schild geht mit dem Kauf in das Eigentum der Käuferin oder des Käufers über. Ein rotes Kontrollschild für Veloträger kann nur gekauft werden, wenn bereits ein Fahrzeug auf die dazugehörenden weissen Kontrollschilder eingelöst ist.
Ist eine offene Ersatzkontrollschilderbestellung für weisse Kontrollschilder vorhanden, muss diese zuerst komplett abgeschlossen werden, bevor das rote Veloträgerschild bestellt werden kann.
Ablauf
Bitte füllen Sie das online Formular aus.
Fristen und Termine
Es werden keine Vorbestellungen oder Reservationen angenommen. Die Lieferfrist ab Bestelldatum beträgt ca. 4 Wochen. Expressbestellungen sind nicht möglich.
Das rote Kontrollschild für Veloträger kann nicht beim Strassenverkehrsamt deponiert werden. Sollte es irrtümlich beim Strassenverkehrsamt abgegeben werden, wird es ohne Mitteilung an die Halterin bzw. den Halter entsorgt.
Kosten
Fr. 10.–
Rechtliche Grundlagen
Verwendung im Ausland
Die Verwendung des dritten Kontrollschilds im Ausland richtet sich nach dem ausländischen Recht. Achten Sie darauf, sich vor der Ausreise aus der Schweiz beim betreffenden Land / bei den betreffenden Ländern zu erkundigen.
Bisher haben folgende Länder ihre Anerkennung mitgeteilt: Zur Liste (www.astra.admin.ch)