Gesuch für Gewichtsänderung
Auf Gesuch des Fahrzeughalters kann das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeuges oder eines Anhängers verändert werden, jedoch höchstens einmal jährlich oder anlässlich eines Halterswechsels.
Voraussetzungen
Die Gewichtsgarantien des Fahrzeugherstellers dürfen nicht überschritten werden
Ablauf
Bitte senden sie uns das vollständig ausgefüllte Formular "Gesuch für Gewichtsänderung" zu.
Wir werden dann sie über den weiteren Verlauf informieren.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch für Gewichtsänderung
- Fahrzeugausweis
Fristen und Termine
Einmal jährlich oder anlässlich eines Halterwechsels
Kosten
- Ablastung: Fr. 32.-
- Auflastung: nach Aufwand, Stundensatz Fr. 150.–
- im Zusammenhang mit einer Nachkontrolle zusätzlich Fr. 62.50
Rechtliche Grundlagen
SVG Art. 9 Abs.3 bis
ASTRA-Merkblatt betreffend Gewichtsänderung vom 25. Februar 2003 (PDF, 36 KB)