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Export von Fahrzeugen

Die Kosten der Exportschilder müssen bei Bezug bar oder mit Karte bezahlt werden. Ausländische Währungen können nicht akzeptiert werden. Exportkennzeichen sind bis Ende eines Monats gültig, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Gesuch für Exportschilder

Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Prüfungspflicht für Fahrzeuge bis 3'500 kg Gesamtgewicht

  • Fahrzeugalter bis 6 Jahre = keine Prüfungspflicht
  • Fahrzeugalter zwischen 6 Jahre und 9 Jahre = letzte Nachkontrolle nicht älter als 3 Jahre
  • Fahrzeugalter über 9 Jahre = letzte Nachkontrolle nicht älter als 2 Jahre

Liegt das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der genannten Fristen, muss eine Betriebssicherheitskontrolle (separates Formular im Original) bei einer Garage mit Sitz im Kanton Aargau mit Händlerschild und Reparaturwerkstätte durchgeführt werden. Die Betriebssicherheitskontrolle darf nicht älter als 14 Tage sein.

Prüfungspflicht für Fahrzeuge über 3'500 kg Gesamtgewicht

Es besteht eine jährliche Prüfungspflicht ab der ersten Inverkehrssetzung.
Wenn das letzte Prüfungsdatum mehr als 1 Jahr zurück liegt, muss eine Betriebssicherheitskontrolle (separates Formular im Original) bei einer Garage mit Sitz im Kanton Aargau mit Händlerschild und Reparaturwerkstätte für schwere Motorwagen durchgeführt werden. Die Betriebssicherheitskontrolle darf nicht älter als 14 Tage sein.

Berechtigte Betriebe für die Ausstellung von Betriebssicherheitskontrollen können bei uns nachgefragt werden.

Fahrzeuge die durch ein Strassenverkehrsamt gesperrt (Mängel oder Stempel " Vor Neuzulassung Prüfung erforderlich") sind oder bei einer Polizeikontrolle beanstandet wurden, müssen eine Betriebssicherheitskontrolle beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau durchführen. Ein solcher Prüfungstermin ist mit dem Strassenverkehrsamt vorgängig zu vereinbaren.

Ablauf

Die Exportschilder können ausschliesslich in Schafisheim am Schalter bezogen werden.

Bezugsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz im Ausland, Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton und Firmen die Ihren Sitz in der Schweiz haben.

Es werden keine Exportschilder erstellt für:

  • Ausländische Firmen
  • Fahrzeuge mit ausländischem Fahrzeugausweis
  • Unverzollte Fahrzeuge

Benötigte Unterlagen

  • Original Identitätskarte oder Pass und Ausländerausweis
  • Original Führerausweis
  • Original Fahrzeugausweis
  • Original Formular Gesuch für Exportschilder (Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland – bitte ausländische Adresse angeben)
  • Wenn erforderlich Betriebssicherheitskontrolle (siehe Abschnitt "Voraussetzungen")

Fristen und Termine

Exportkennzeichen sind bis Ende eines Monats gültig, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Kosten

Steuern und Gebühren

Anleitungen

Merkblatt Export eines Fahrzeuges (PDF, 18 KB)

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