Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend selbst einlösen. Ein Familienmitglied oder eine Drittperson kann die Einlösung ebenso vornehmen. Die meisten Geschäfte lassen sich per Post erledigen. Pro Geschäftsfall wird am Schalter eine Schalterverarbeitungsgebühr von Fr. 10.- erhoben.