Tagesschild / Tagesausweis beantragen
Personen mit Wohnsitz im Kanton werden auf Gesuch hin Tagesausweise / Tagesschilder für betriebssichere Motorfahrzeuge oder Anhänger ausgestellt.
Voraussetzungen
Tagesschilder werden an Personen erteilt, die einen Wohnsitz im Kanton Aargau haben oder das Fahrzeug im Kanton Aargau erworben wurde (gegen Vorweisung eines Kaufvertrages).
Tagesschilder dürfen verwendet werden für:
- Probefahrten oder Privatfahrten
- Vorführen nur innerhalb der Schweiz
- Überführen nur innerhalb der Schweiz
- Überführen von ausländischen Fahrzeugen aus EU Staaten in die Schweiz. Mögliche Einschränkungen bei Fahrten im Ausland sind bei den zuständigen ausländischen Behörden durch den Gesuchssteller zu klären. Das Strassenverkehrsamt lehnt jede Haftung bei Schwierigkeiten im befahrenen Staat und den daraus entstehenden Konsequenzen ab.
- Für den Export von schweizerischen Fahrzeugen ins Ausland sind Exportschilder erforderlich, es werden keine Tagesschilder ausgestellt
Hinweise
Für Fahrzeuge, welche im System mit technischen Mängeln gesperrt sind, werden nur Tagesschilder für den Prüfungstag ausgehändigt.
Tagesschilder werden an Personen erteilt, die einen Wohnsitz im Kanton Aargau haben oder das Fahrzeug im Kanton Aargau erworben wurde (gegen Vorweisung eines Kaufvertrages).
Auf vignettenpflichtigen Strassen (Bsp. Autobahnen) ist eine gültige physische Vignette am Fahrzeug anzubringen. Die Tagesschilder verfügen über keine elektronische Vignette. Die Fahrt zur Fahrzeugprüfung ist von der Vignettenpflicht befreit. Das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung muss mitgeführt und auf Verlangen der Kontrollorgane vorgewiesen werden können.
Mögliche Einschränkungen bei Fahrten im Ausland sind bei den zuständigen ausländischen Behörden durch den Gesuchssteller zu klären. Das Strassenverkehrsamt lehnt jede Haftung bei Schwierigkeiten im befahrenen Staat und die daraus entstehenden Konsequenzen ab. Für den Export von Fahrzeugen sind Export- Kontrollschilder erforderlich!
Ablauf
Der Bezug eines Tagesausweises / Tagesschilds ist ausschliesslich am Schalter in Schafisheim möglich.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch um Erteilung eines Tagesausweises für Motorfahrzeuge und Anhänger (siehe Formulare & Online-Dienstleitungen)
- Kopie / originaler Fahrzeugausweis oder Kopie / original Prüfbericht Form. 13.20 A oder bei ausländischen Fahrzeugen die original Zulassungspapiere
- Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau den originalen Führerschein
Fristen und Termine
- Der Tagesausweis und das Tagesschild werden höchstens 24 Stunden vor der gewünschten Gültigkeit ausgehändigt.
- Die mit dem Tagesausweis abgegebenen Kontrollschilder sind spätestens bei Ablauf der Gültigkeit des Ausweises beim Strassenverkehrsamt abzugeben.
- Werden die Tagesschilder zu spät hinterlegt, so werden für jeden weiteren Tag zusätzliche Kosten verrechnet. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage.
- Fahrzeughalter, welche die Schilder zu spät hinterlegen, können vom Bezug weiterer Tagesschilder ausgeschlossen werden.
Kosten
Steuern und Gebühren Tagesausweis