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Verfahrensablauf und Vollzug

Rechtliches Gehör

Vor der Verfügung eines Führerausweisentzuges wird der betroffenen Person in der Regel das rechtliche Gehör gewährt, d.h. es wird ihr Gelegenheit gegeben, sich zu den ihr vorgeworfenen Widerhandlungen schriftlich zu äussern.

Auf Wunsch kann Einsicht in die Akten genommen werden. Dabei handelt es sich in der Regel um die gleichen Akten, die der betroffenen Person aus dem Strafverfahren (Polizei, Bezirksamt) bereits bekannt sind. Akteneinsicht sowie Stellungnahme sind freiwillig.

Stellungnahmen können wir nur schriftlich per Post entgegennehmen. Telefonische Mitteilung oder Übermittlung mittels Email sind nicht möglich. Ebenfalls können wir aufgrund der Vielzahl der Fälle keine Besprechungstermine anbieten. Telefonische Auskünfte sind jedoch möglich.

Sie können sich auch durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen, sofern Sie dies wünschen. Bitte informieren Sie die Rechtsvertretung umgehend, damit die Frist zur Stellungnahme gewahrt werden kann.

Aufgrund der Mitwirkungspflicht am Verfahren müssen Sie uns notwendige Angaben machen. Dies ist in Ihrem Interesse, denn nur so können wir auch evtl. mildernde Umstände in die Beurteilung einbeziehen. Ob sich etwas mildernd auswirkt, liegt jedoch in unserem Ermessen.

Sie haben die Möglichkeit, innert der vierzehntägigen Frist einen Wunsch bezüglich Abgabetermin bekanntzugeben. Ohne entsprechenden Bericht innert dieser Frist wird der Beginn des Führerausweisentzugs durch die Administrativbehörde festgelegt. Eine spätere Verschiebung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das Gesuchsformular zur Verschiebung des Vollzugs, finden Sie am Seitenende unter "Mehr zum Thema". Dies kann auch telefonisch erfolgen. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden Sie entsprechend informiert.

Im Rahmen des rechtlichen Gehörs können Sie sich auch über die vorgesehene Entzugsdauer informieren. Die Massnahme wird jedoch nur in Betracht gezogen, verbindlich ist erst die mit Verfügung angeordnete Massnahme. Die Kontaktinformationen sowie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) finden Sie auf dem entsprechenden Schreiben von uns.