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Warnungsentzüge

Grundlagen Warnungsentzüge

Es handelt sich um einen befristeten Entzug des Führerausweises mit dem Zweck, den Betroffenen zu ermahnen, sich künftig an die Verkehrsvorschriften zu halten. Der Warnungsentzug hat verkehrserzieherischen und präventiven Charakter. Dabei wird zwischen leichten, mittelschweren oder schweren Verkehrsregelverletzungen unterschieden.

Eine Administrativmassnahme wird nach einer Verkehrsregelverletzung angeordnet, wenn dadurch eine Gefährdung geschaffen wurde. Dazu braucht es weder einen Personen- oder Sachschaden, noch muss eine konkrete Gefährdung eingetreten sein (z.B. Unfall). Es genügt, wenn das Verhalten nach den Umständen geeignet war, den Verkehr und die Verkehrssicherheit zu gefährden (erhöhte abstrakte Gefährdung).

Die Entzugsdauer richtet sich vor allem nach der Schwere der durch die Verkehrsregelverletzung geschaffenen Gefährdung, des Verschuldens, dem Leumund als Motorfahrzeugführer sowie nach der beruflichen Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen. Die gesetzliche Mindestentzugsdauer kann jedoch in keinem Fall unterschritten werden.

Es wird unterschieden zwischen Entzügen wegen leichten, mittelschweren oder schweren Verkehrsregelverletzungen.

Nach einer bisherigen Massnahme befindet sich der Betroffene im Kaskadensystem. Das heisst, dass er bei einer erneuten Verletzung der Verkehrsregeln und während einer bestimmten Berücksichtigungsdauer um eine Stufe in der Kaskade steigt. Dies führt zu einer Erhöhung der Mindestentzugsdauer. Aus diesem Grund hat der erneut verkehrsauffällige Motorfahrzeuglenker wesentlich schärfere Massnahmen zu erwarten als sogenannte Ersttäter.

Erfolgt eine neue Widerhandlung ausserhalb der Berücksichtigungsfrist ("Bewährungsfrist"), kann aufgrund des getrübten fahrerischen Leumundes von der Mindestentzugsdauer abgewichen werden.