Hauptmenü

Strassenverkehr

Abnahme durch die Polizei

Es handelt sich um eine Sofortmassnahme zum Schutz des Verkehrs vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkern/Fahrzeuglenkerinnen.

Die wichtigsten Konfiskationsgründe sind:

  • Fahren in angetrunkenem Zustand (ab 0,8 Promille)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahrunfähigkeit (aufgrund Medikamentenkonsum, Müdigkeit, Krankheit, etc.)
  • exzessive Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • andere schwere Verkehrsregelverletzungen

Die Konfiskation des Führerausweises hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie ein Entzug. Sie dürfen bis auf weiteres keine Motorfahrzeuge lenken. Über die Folgen, wenn Sie trotzdem ein Motorfahrzeug lenken, wurden Sie durch die Polizei anlässlich der Abnahme informiert.

Erfahrungsgemäss dauert es mindestens 2 bis 6 Wochen, bis die benötigten polizeilichen Akten vorliegen.

Nach Erhalt der polizeilichen Akten und unter Berücksichtigung des Leumundes der betroffenen Person entscheidet das Strassenverkehrsamt über eine vorläufige (unpräjudizierliche) Rückgabe des Führerausweises. Die Zeit der vorläufigen polizeilichen Abnahme wird einem allfälligen folgenden Entzug angerechnet. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, indem Sie schriftlich zum Vorfall Stellung nehmen können. Sollten Sie nach einem Monat noch nichts vom Strassenverkehrsamt gehört haben, können Sie sich gerne telefonisch über den Verfahrensstand informieren.