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Todesfall

Organisation der Bestattung

Das Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des letzten gesetzlichen Wohnortes der verstorbenen Person unterstützt Sie bei der Regelung der Bestattungsmodalitäten. Es legt mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung sowie der Abdankung fest. Es steht Ihnen frei, die Dienstleistungen privater Bestattungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

Der Beizug eines Geistlichen oder auch eines Bestattungsredners zur Gestaltung der Trauerfeier ist Sache der Angehörigen. Vorauszugehen hat in jedem Fall die Vorsprache beim Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des Bestattungsortes. So können Terminkollisionen zwischen Pfarramt, Kremation und Friedhof vermieden werden.

Wünsche bezüglich der eigenen Bestattung / Abdankung

Das Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) Ihres Wohnortes informiert Sie darüber, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich der eigenen Bestattung / Abdankung zu Lebzeiten festlegen können.