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Eingetragene Partnerschaft

Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese in eine Ehe umwandeln lassen.

Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob diese ohne Gäste und Zeugen (reine Erklärung) erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie mit zwei volljährigen Zeugen/Zeuginnen gewünscht wird.

Voraussetzungen

Eine eingetragene Partnerschaft kann ab 1. Juli 2022 jederzeit gemeinsam in eine Ehe umgewandelt werden lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Partnerinnen und Partner handlungsfähig sind
  • die eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurde
  • die eingetragene Partnerschaft noch besteht

Wurde im Ausland eine Ehe geschlossen und diese in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft registriert, kann bei der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons ein Gesuch um Aktualisierung des Zivilstandes eingereicht werden. Eine Umwandlung mittels Zeremonie ist nicht möglich.

Informationen zur Aktualisierung des Zivilstandes finden Sie hier.

Zuständigkeit

Paare können die Erklärung zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe gemeinsam vor jeder Zivilstandsbeamtin, jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz abgeben. Bei Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz im Ausland ist für die Entgegennahme der Erklärung die Schweizer Vertretung im Ausland zuständig. Die Schweizer Vertretung im Ausland ist nicht berechtigt die Umwandlung mittels Zeremonie durchzuführen.

Terminvereinbarung

Wir empfehlen, dass vor der Erklärung zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe mit dem gewünschten Regionalen Zivilstandsamt ein Termin vereinbart wird. Das Regionale Zivilstandsamt, bei dem die Erklärung abgeben wird, informiert auch über die benötigten Dokumente (zum Beispiel Pass, Identitätskarte, etc.). Für die Umwandlung mit einer feierlichen Zeremonie ist eine Terminvereinbarung mit dem gewünschten Regionalen Zivilstandsamt zwingend nötig.