Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Ab 1. Juli 2022 können Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben und nicht vorgängig im Ausland eine Ehe geschlossen haben, diese mit gemeinsamer Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen.
Informationen für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe finden Sie hier.
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)(öffnet in einem neuen Fenster)