Hauptmenü

Ehe

Aktualisierung des Zivilstandes von "in eingetragener Partnerschaft" in "verheiratet"

Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben und diese im schweizerischen Personenstandsregister als Eingetragene Partnerschaft beurkundet ist, den Zivilstand von "in eingetragener Partnerschaft" in "verheiratet " aktualisieren lassen.

Voraussetzungen

Die vor dem 30. Juni 2022 im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wurde im schweizerischen Personenstandsregister als eingetragene Partnerschaft beurkundet.

Haben Sie in der Schweiz oder im Ausland keine Ehe, sondern eine eingetragene Partnerschaft geschlossen, finden Sie Informationen zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe hier.

Zuständigkeit

Für die Aktualisierung des Zivilstandes ist bei Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatortes zuständig. Ausländische Personen wenden sich für die Aktualisierung des Zivilstandes an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Wohnkantons.

Vorgehen

Besitzen Sie einen Heimatort im Kanton Aargau oder sind als ausländische Person im Kanton Aargau wohnhaft, ist das Gesuch für die Aktualisierung des Zivilstandes von "in eingetragener Partnerschaft" in "verheiratet" der Zivilstandsaufsicht des Kantons Aargau einzureichen.

Das Gesuchformular ist zusammen mit den benötigten Beilagen (Kopie Heiratsurkunde und Kopie Pass oder Identitätskarte) per E-Mail oder per Post einzureichen.

Klicken Sie hier zum Gesuchsformular