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Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA zur Stellensuche

EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen zur Stellensuche bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten keine Bewilligung. Sie erhalten für eine länger dauernde Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von 364 Tagen im Kalenderjahr (Gesamtaufenthalt 12 Monate), sofern sie über die für den Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel verfügen.

Voraussetzungen

Die gesuchstellende Person muss die Staatsbürgerschaft eines EU/EFTA-Staats (vgl. zusätzlich oben) haben.

Ablauf

  • EU/EFTA-Staatsangehörige haben sich spätestens nach Ablauf der ersten 3 bewilligungsfreien Monate bei den zuständigen Einwohnerdiensten zur Stellensuche anzumelden.
  • Nach erfolgter Gesuchszustellung teilt das MIKA der ausländischen Person schriftlich mit, welche Unterlagen allenfalls nachzureichen sind.
  • Im Falle positiver Gesuchsbeurteilung stellt das MIKA den Ausländerausweis für die Dauer von 12 Monaten aus und leitet diesen an die Wohngemeinde weiter.
  • Die Gemeinde fordert die ausländische Person anschliessend auf, den Ausländerausweis gegen Erstattung der anfallenden Gebühren abzuholen.

Benötigte Unterlagen

  • Vermögens- und Einkommensausweis (wie wird der Aufenthalt zur Stellensuche finanziert?)
  • Kopie gültige ID oder gültiger Pass

Fristen und Termine

Die Anmeldung ist spätestens 2 Wochen vor Ablauf des 3-monatigen Aufenthalts bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.

Kosten

Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

VFP (SR 142.203)(öffnet in einem neuen Fenster)
FZA (SR 142.113.672)(öffnet in einem neuen Fenster)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine.