Pass für eine ausländische Person
Der Pass für eine ausländische Person wird für Staatenlose und Schriftenlose mit Ausländerausweis B oder C ausgestellt. Ferner kann einer schriftenlosen asylsuchenden, schutzbedürftigen oder vorläufig aufgenommenen Person (Ausweise N und F) ein Pass für eine ausländische Person abgegeben werden, wenn das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Rückreise in die Schweiz bewilligt. Die Ausstellung erfolgt in biometrischer Form.
Voraussetzungen
Der Pass für eine ausländische Person wird für Staatenlose und Schriftenlose mit Ausländerausweis B oder C ausgestellt. Ferner kann einer schriftenlosen asylsuchenden, schutzbedürftigen oder vorläufig aufgenommenen Person (Ausweise N und F) ein Pass für eine ausländische Person abgegeben werden, wenn das SEM eine Rückreise in die Schweiz bei folgenden Reisegründen bewilligt:
- bei schwerer Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
- zur Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten
- zum Zweck von grenzüberschreitenden Reisen, die vom Schul- oder Ausbildungsbetrieb, den die gesuchstellende Person bis zu ihrer Mündigkeit oder bis zum ordentlichen Abschluss ihrer Ausbildung besucht, vorgeschrieben sind
- zum Zweck der aktiven Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen im Ausland
- humanitäre Gründe
- andere Gründe (gilt nur für Personen, welche seit drei Jahren vorläufig aufgenommen sind und eine gute Integration nachweisen können)
Die antragstellende Person (auch minderjährige Kinder) muss sich persönlich beim MIKA am Schalter melden. Gesuche können nicht stellvertretend eingereicht werden. Die Staaten- oder Schriftenlosigkeit muss nachgewiesen werden.
Ablauf
Das Gesuch muss am Schalter des MIKA persönlich eingereicht werden. Die Daten werden anschliessend an das SEM in Bern übermittelt. Das SEM entscheidet über die Ausstellung und die Abgabe der Reisedokumente und informiert die antragstellende Person direkt über das weitere Vorgehen.
Benötigte Unterlagen
- Ausländerausweis
- vorhandenes Reisedokument
Fristen und Termine
Anträge können im Rahmen der Schalteröffnungszeiten eingereicht werden. Die Schalter des MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau sind Montag bis Freitag von 08.00–12.00 Uhr und von 14.00–17.00 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Kosten
Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Merkblatt E6360: Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (PDF, 2 Seiten, 37 KB)