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Namensänderung melden

Der Name im Reisepass der ausländischen Person muss mit jenem im Ausländerausweis identisch sein. Stimmt der Name in der maschinenlesbaren Zone des Reisepasses mit dem im Ausländerausweis aufgeführten nicht überein, ist bei der Wohngemeinde eine Namensänderung zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Aargau
  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung)

Ablauf

  • Die ausländische Person hat den in der maschinenlesbaren Zone des Reisepasses aufgeführten Namen, namentlich nach Erhalt eines neuen Reisepasses, mit dem im Ausländerausweis aufgeführten Namen zu vergleichen.
  • Stimmen die beiden Namen nicht überein, so ist eine Kopie des Reisepasses bei der Wohngemeinde abzugeben.
  • Nach Erhalt der Meldung über die Namensänderung erstellt das MIKA einen neuen, gebührenpflichtigen Ausländerausweis.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des gültigen Reisepasses, respektive
  • falls der Reisepass nicht geändert werden kann, Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister

Fristen und Termine

Unverzüglich nach Feststellung der abweichenden Namensführung unter Beilage der Passkopie.

Kosten

Die Vornahme der Namensänderung ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine.