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Kantonswechsel EU/EFTA-Staatsangehörige melden

Die EU/EFTA-Staatsangehörige, welche ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt (Kantonswechsel), hat den Zuzug innerhalb von 14 Tagen der neuen Wohngemeinde zu melden.

Voraussetzungen

  • Wohnsitznahme im Kanton Aargau
  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung).

Ablauf

  • Die ausländische Person, welche neu im Kanton Aargau Wohnsitz genommen hat, spricht unaufgefordert am Schalter der Einwohnerdienste der bisherigen und der neuen Wohngemeinde vor oder informiert die Gemeinden über den Wohnsitzwechsel schriftlich.
  • Die Einwohnerdienste der Zuzugsgemeinde informieren das MIKA über den Kantonswechsel, wonach das MIKA einen neuen, gebührenpflichtigen Ausländerausweis via Produktionsfirma ausstellt und der neuen Wohngemeinde zwecks Aushändigung zustellt.

Benötigte Unterlagen

  • Abmeldebestätigung der Vorgemeinde
  • Ausländerausweis des Vorkantons
  • aktueller Arbeitsvertrag
  • Kopie des gültigen Reisepasses

Fristen und Termine

Innerhalb von 14 Tagen nach Wohnsitzverlegung (Kantonswechsel).

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine.