Kantonswechsel EU/EFTA-Staatsangehörige melden
Die EU/EFTA-Staatsangehörige, welche ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt (Kantonswechsel), hat den Zuzug innerhalb von 14 Tagen der neuen Wohngemeinde zu melden.
Voraussetzungen
- Wohnsitznahme im Kanton Aargau
- Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung).
Ablauf
- Die ausländische Person, welche neu im Kanton Aargau Wohnsitz genommen hat, spricht unaufgefordert am Schalter der Einwohnerdienste der bisherigen und der neuen Wohngemeinde vor oder informiert die Gemeinden über den Wohnsitzwechsel schriftlich.
- Die Einwohnerdienste der Zuzugsgemeinde informieren das MIKA über den Kantonswechsel, wonach das MIKA einen neuen, gebührenpflichtigen Ausländerausweis via Produktionsfirma ausstellt und der neuen Wohngemeinde zwecks Aushändigung zustellt.
Benötigte Unterlagen
- Abmeldebestätigung der Vorgemeinde
- Ausländerausweis des Vorkantons
- aktueller Arbeitsvertrag
- Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Innerhalb von 14 Tagen nach Wohnsitzverlegung (Kantonswechsel).
Kosten
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine.