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Selbständige EU/EFTA, Firmensitz in CH, Wohnsitz EU/EFTA

Für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit Firmensitz im Kanton Aargau und Wohnsitz im EU/EFTA-Raum benötigen EU/EFTA-Angehörige eine Grenzgängerbewilligung. Die dazu nötige Gesuchseinreichung erfolgt durch den selbständigen Grenzgänger beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA).

Voraussetzungen

  • Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit Firmensitz im Kanton Aargau
  • Wohnsitz im EU/EFTA-Raum
  • In der Regel mindestens wöchentliche Rückkehr an den Hauptwohnsitz im Ausland

Ablauf

  • Der Selbständige reicht ein Gesuch um Erteilung einer Grenzgängerbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau ein.
  • Das MIKA überprüft das Gesuch, verlangt evtl. zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit ein und bietet die ausländische Person (über den Schweizer Firmensitz) zur Datenerfassung im Ausweiszentrum Aargau auf.
  • Die ausländische Person lässt im Ausweiszentrum Aargau ihre Daten erfassen.
  • Der Ausländerausweis im Kreditkartenformat wird hergestellt und an den Schweizer Firmensitz zugestellt.
  • Der Selbständige muss einen allfälligen Wochenaufenthalt in der Schweiz der entsprechenden Gemeinde mitteilen.

Weitere Informationen sind im Merkblatt A0800: Selbständig erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige mit Geschäftssitz im Kanton Aargau enthalten.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie gültige ID oder gültiger Pass
  • Nachweise der selbständigen Erwerbstätigkeit, beispielsweise durch Handelsregisterauszug, Anmeldung bei bzw. Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, Businessplan etc.
  • Genaue Anschrift, wo die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (Firmenadresse in der Schweiz)

Fristen und Termine

Das Gesuch muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.

Kosten

Fr. 65.– zzgl. Porto

Rechtliche Grundlagen