Arbeitnehmende EU/EFTA Grenzgänger/Grenzgängerinnen befristet/unbefristet
Dauert die unselbständige Erwerbstätigkeit von noch nicht ausländerrechtlich geregelten EU/EFTA-Angehörigen mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum bei Schweizer Arbeitgebenden länger als 3 Monate pro Kalenderjahr, so bedarf dies einer Grenzgängerbewilligung. Die dazu nötige Gesuchseinreichung erfolgt durch den Arbeitgebenden. Die Erwerbstätigkeit kann aufgenommen werden, sobald die Gesuchsunterlagen beim MIKA eingegangen sind, jedoch nicht vor dem im Gesuchsformular gemäss Arbeitsvertrag angegebenen Datum des Stellenantritts. Bestätigungen bezüglich Gesuchseingang oder Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit stellt das MIKA nicht aus.
Voraussetzungen
- Mehr als 3-monatiges oder unbefristetes Arbeitsverhältnis (inkl. Praktika etc.) zwischen einem Schweizer Arbeitgebenden und einer arbeitnehmenden Person mit EU/EFTA-Angehörigkeit (ohne Kroatien)
- In der Regel mindestens wöchentliche Rückkehr an den Hauptwohnsitz im EU/EFTA-Raum
Ablauf
- Der Schweizer Arbeitgeber/die Schweizer Arbeitgeberin mit Sitz im Kanton Aargau reicht vor der Arbeitsaufnahme des Arbeitnsnehmers/der Arbeitsnehmerin das Bewilligungsgesuch beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ein.
- Die arbeitnehmende Person muss einen allfälligen Wochenaufenthalt in der Schweiz der entsprechenden Gemeinde mitteilen.
- Das MIKA überprüft das vom Arbeitgebenden eingereichte Gesuch und bietet die ausländische Person (über den Arbeitgebenden) zur Datenerfassung im Ausweiszentrum Aargau auf.
- Die ausländische Person lässt im Ausweiszentrum Aargau ihre Daten erfassen.
- Der Ausländerausweis im Kreditkartenformat wird hergestellt und dem Arbeitgebenden zur Aushändigung an den Arbeitnehmenden zugestellt.
Weitere Informationen sind im Merkblatt A0600: Einholen einer Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt bei Schweizer Arbeitgebenden für EU/EFTA-Staatsangehörige enthalten.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular A1460: Einholen einer Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt für EU/EFTA-Staatsangehörige bei einer Schweizer Arbeitgeberin/einem Schweizer Arbeitgeber oder elektronische Erfassung der Gesuchsdaten auf EasyGov(öffnet in einem neuen Fenster)
- Kopie gültige ID oder gültiger Pass
Fristen und Termine
Das Gesuch muss vor Arbeitsbeginn eingereicht werden.
Kosten
Fr. 65.– plus Porto
Rechtliche Grundlagen
- Freizügigkeitsabkommen FZA (SR 0.142.112.681)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den freien Personenverkehr VFP (SR 142.203)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Formular A1460: Einholen einer Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt für EU/EFTA-Staatsangehörige bei einer Schweizer Arbeitgeberin / einem Schweizer Arbeitgeber (PDF, 3 Seiten, 923 KB)
- Merkblatt A0600: Einholen einer Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt bei Schweizer Arbeitgebenden für EU/EFTA-Staatsangehörige (PDF, 5 Seiten, 121 KB)
- EasyGov(öffnet in einem neuen Fenster)