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Entsendung mehr als 90 Tage, Firmensitz in EU/EFTA

Überschreitet ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat bei Entsendungen 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz, muss er/sie bei einem Einsatzort im Kanton Aargau vorgängig beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) für den entsandten Arbeitnehmenden eine Bewilligung einholen.

Voraussetzungen

  • Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgebenden mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat und einem in den Kanton Aargau zu entsendenden Arbeitnehmenden (in der Regel mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit)
  • Orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • Berufliche Qualifikation
  • Gesamtwirtschaftliches Interesse der Schweiz
  • Verfügbarkeit eines Kontingents (pro entsandten Arbeitnehmenden)

Ablauf

  • Der ausländische Arbeitgebende (Entsendebetrieb) reicht für jeden zu entsendenden Arbeitnehmenden ein vollständiges Gesuch samt Beilagen beim MIKA ein.
  • Das MIKA überprüft das Gesuch und nimmt bei Bedarf mit dem Entsendebetrieb Kontakt auf. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bewilligungserteilung.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt und das Gesuch gutgeheissen, stellt das MIKA die Bewilligung(en) aus und stellt sie dem Entsendebetrieb samt Rechnung zu.
  • Bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz muss sich der Arbeitnehmende bei der Schweizer Wohngemeinde anmelden.
  • Nach erfolgter Bewilligungserteilung und allfällig notwendiger Anmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde darf die Arbeit aufgenommen werden.
  • Im Falle einer notwendigen Anmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde muss der Arbeitnehmende zu einem speziell hierzu vereinbarten Termin im Ausweiszentrum des Wohnkantons seine Daten erfassen lassen, damit der Ausländerausweis hergestellt werden kann. Bei Anmeldung bei einer Aargauer Gemeinde fordert diese die ausländische Person anschliessend auf, den Ausländerausweis bei ihr abzuholen und zu bezahlen.

Weitere Informationen sind im Merkblatt A0690: Entsendebetriebe mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat, die Arbeitnehmende zur Erbringung von bewilligungspflichtigen Arbeitseinsätzen in den Kanton Aargau entsenden enthalten. (PDF, 77 KB)

Benötigte Unterlagen

  • vollständiges Formular A1430 (PDF, 214 KB): Entsende-Bestätigung/Gesuch für EU/EFTA-Betriebe
  • schriftliche detaillierte Gesuchsbegründung (in Briefform)
  • Kopie der letzten Lohnabrechnung (inkl. Belege für Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Kopie Auftragsbestätigung (z.B. Werkvertragskopie, Auftragskopie)
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
  • Auf Verlangen sind dem Amt für Migration und Integration weitere Unterlagen einzureichen.

Fristen und Termine

Das Gesuch ist mindestens 15 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn einzureichen.

Die allfällige Anmeldung auf der Schweizer Wohngemeinde muss innert 14 Tagen, jedoch vor Arbeitsbeginn erfolgen.

Kosten

Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

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