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Entsendung bis maximal 90 Tage, Firmensitz in EU/EFTA

Arbeitseinsätze in der Schweiz von ausländischen Betrieben (Dienstleistungserbringern), die insgesamt maximal 90 Arbeitstage (= Kalendertage) pro Kalenderjahr dauern, sind meldepflichtig und durch den ausländischen Entsendebetrieb spätestens 8 Tage vorher online zu melden. Der Entsendebetrieb darf nur betriebseigene Arbeitnehmende melden.

Voraussetzungen

  • Arbeitsverhältnis zwischen einem ausländischen Arbeitgebenden mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat und einem Arbeitnehmenden
  • Entsendung betriebseigener Mitarbeitender zwecks grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
  • Maximale Einsatzdauer in der Schweiz beträgt 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Ablauf

  • Der Arbeitgebende mit Sitz im Ausland erstellt online einen persönlichen, passwortgeschützten Meldeaccount.
    Meldeaccount(öffnet in einem neuen Fenster)
  • Der Arbeitgebende meldet spätestens 8 Kalendertage vor Arbeitsbeginn online die Personalien und den Arbeitseinsatz seiner zu entsendenden betriebseigenen Arbeitnehmenden.
  • Der Arbeitgebende erhält innert ca. 1-2 Arbeitstagen per E-Mail kostenlos einen Link zur Abholung einer automatisierten Meldebestätigung oder -ablehnung.
  • Eine Anmeldung bei einer Schweizer Gemeinde ist nicht nötig.

Weitere Informationen sind im Merkblatt A1360: Ausländische Arbeitgebende aus EU/EFTA-Staaten, die Arbeitnehmende ihres Unternehmens zur Erbringung von meldepflichtigen Dienst- und Arbeitsleistungen in die Schweiz entsenden enthalten.

Benötigte Unterlagen

siehe unter Formulare & Online-Dienstleistungen

Fristen und Termine

Die Meldung muss spätestens 8 Kalendertage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Für gesetzlich vorgesehene Notfalleinsätze bestehen restriktive Ausnahmeregelungen.

Kosten

Keine. (Ausnahme: Meldebestätigung bei Meldung auf Papierformular: Fr. 25.– zzgl. Porto)

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen