Entsendung bis maximal 90 Tage, Firmensitz in EU/EFTA
Arbeitseinsätze in der Schweiz von ausländischen Betrieben (Dienstleistungserbringern), die insgesamt maximal 90 Arbeitstage (= Kalendertage) pro Kalenderjahr dauern, sind meldepflichtig und durch den ausländischen Entsendebetrieb spätestens 8 Tage vorher online zu melden. Der Entsendebetrieb darf nur betriebseigene Arbeitnehmende melden.
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis zwischen einem ausländischen Arbeitgebenden mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat und einem Arbeitnehmenden
- Entsendung betriebseigener Mitarbeitender zwecks grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
- Maximale Einsatzdauer in der Schweiz beträgt 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Ablauf
- Der Arbeitgebende mit Sitz im Ausland erstellt online einen persönlichen, passwortgeschützten Meldeaccount.
Meldeaccount(öffnet in einem neuen Fenster) - Der Arbeitgebende meldet spätestens 8 Kalendertage vor Arbeitsbeginn online die Personalien und den Arbeitseinsatz seiner zu entsendenden betriebseigenen Arbeitnehmenden.
- Der Arbeitgebende erhält innert ca. 1-2 Arbeitstagen per E-Mail kostenlos einen Link zur Abholung einer automatisierten Meldebestätigung oder -ablehnung.
- Eine Anmeldung bei einer Schweizer Gemeinde ist nicht nötig.
Weitere Informationen sind im Merkblatt A1360: Ausländische Arbeitgebende aus EU/EFTA-Staaten, die Arbeitnehmende ihres Unternehmens zur Erbringung von meldepflichtigen Dienst- und Arbeitsleistungen in die Schweiz entsenden enthalten.
Benötigte Unterlagen
siehe unter Formulare & Online-Dienstleistungen
Fristen und Termine
Die Meldung muss spätestens 8 Kalendertage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Für gesetzlich vorgesehene Notfalleinsätze bestehen restriktive Ausnahmeregelungen.
Kosten
Keine. (Ausnahme: Meldebestätigung bei Meldung auf Papierformular: Fr. 25.– zzgl. Porto)
Rechtliche Grundlagen
- Freizügigkeitsabkommen FZA (SR 0.142.112.681)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EntsG (SR 823.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EntsV (SR 823.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den freien Personenverkehr VFP (SR 142.203)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Online-Meldeverfahren(öffnet in einem neuen Fenster)
- Merkblatt A1360: Ausländische Arbeitgebende aus EU/EFTA-Staaten, die Arbeitnehmende ihres Unternehmens zur Erbringung von meldepflichtigen Dienst- und Arbeitsleistungen in die Schweiz entsenden enthalten (PDF, 3 Seiten, 94 KB)