Europäischer Feuerwaffenpass beantragen
Gesuch für die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen der Kategorien B und C in den Schengen-Raum. Im Feuerwaffenpass können bis zu 13 Waffen eingetragen werden. Die Anzahl der mitgeführten Waffen beim Grenzübertritt ist länderspezifisch geregelt.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Vorübergehende Ausfuhr im Reiseverkehr von Feuerwaffen in den Schengen-Raum.
Ablauf
- Ausgefülltes Formular senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Gilt für neue Gesuche, Verlängerungen und Mutationen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
- Zwei aktuelle Passfotos
- Kopie eines gültigen Reisedokumentes
- Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)
Fristen und Termine
Die Gültigkeitsdauer des Feuerwaffenpasses beträgt 5 Jahre. Es besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um je zwei Jahre.
Kosten
- Neugesuch mit Gültigkeitsdauer fünf Jahre: CHF 150.
- Verlängerung mit Gültigkeitsdauer von 2 Jahren: CHF 100.00
- Nachtrag im bestehenden Europäischen Feuerwaffenpass: CHF 50.00
Rechtliche Grundlagen
Waffengesetz Art. 25 b, Art. 46 Waffenverordnung
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch Europäischer Feuerwaffenpass (PDF, 148 KB)
Unterlagen benötigt