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Europäischer Feuerwaffenpass beantragen

Gesuch für die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen der Kategorien B und C in den Schengen-Raum. Im Feuerwaffenpass können bis zu 13 Waffen eingetragen werden. Die Anzahl der mitgeführten Waffen beim Grenzübertritt ist länderspezifisch geregelt.

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Vorübergehende Ausfuhr im Reiseverkehr von Feuerwaffen in den Schengen-Raum.

Ablauf

  • Ausgefülltes Formular senden an:
    Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

  • Gilt für neue Gesuche, Verlängerungen und Mutationen:
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Kopie eines gültigen Reisedokumentes
  • Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)

Fristen und Termine

Die Gültigkeitsdauer des Feuerwaffenpasses beträgt 5 Jahre. Es besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um je zwei Jahre.

Kosten

  • Neugesuch mit Gültigkeitsdauer fünf Jahre: CHF 150.
  • Verlängerung mit Gültigkeitsdauer von 2 Jahren: CHF 100.00
  • Nachtrag im bestehenden Europäischen Feuerwaffenpass: CHF 50.00

Rechtliche Grundlagen

Waffengesetz Art. 25 b, Art. 46 Waffenverordnung

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuch Europäischer Feuerwaffenpass (PDF, 148 KB)

Unterlagen benötigt