
Gewalt hat viele Gesichter. Die Ausübung von Gewalt in jeder Form ist strafbar. Gewaltstraftaten zu klären und die Täter der Justiz zuzuführen, hat oberste Priorität.
Gewalt hat viele Gesichter. Die Ausübung von Gewalt in jeder Form ist strafbar. Gewaltstraftaten zu klären und die Täter der Justiz zuzuführen, hat oberste Priorität.
Definition
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten eheliche, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
Von Stalking spricht man, wenn jemand durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern, Nachstellen oder Drohen in seiner Handlungsfreiheit beeinträchtig oder gefährdet wird. Stalking kann jedem Menschen widerfahren, unabhängig ob sich dieser in einer bestehenden oder aufgelösten Beziehung befindet.
Beispiele für Häusliche Gewalt:
Schutzmassnahmen
Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für 20 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen.
Ergänzend zu den aufgeführten Schutzmassnahmen, kann auch ein durch Sie ausgesprochenes Hausverbot zielführend sein: Hier finden Sie das Formular Hausverbot (PDF, 271 KB)
Sind Sie Opfer von Gewalt geworden? Haben Sie gehört oder gesehen, wie jemand Opfer von Gewalt wurde? Die Polizei hilft in jedem Fall. Hier finden Sie eine Liste mit Beratungsstellen und Polizeiposten.
Woran erkenne ich Radikalisierung?
Wann muss ich die Polizei einschalten?
Zusätzliche Informationen der Schweizerischen Kriminalprävention