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Kantonspolizei

Drogen

Aufgabe der Polizei ist der Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes. Der Fokus der Kantonspolizei Aargau liegt dabei in der Bekämpfung des gewerbsmässigen Drogenhandels.

Drogen - Nein danke!

Broschüre Drogen nein danke

Broschüre Drogen nein danke

Die Broschüre «Drogen - nein danke» der Schweizerischen Kriminalprävention enthält eine Vielfalt an Informationen rund um das Thema Drogen. Broschüre herunterladen.

Cannabis - was gilt?

Der Konsum von Marihuana und Haschisch ist nach wie vor illegal. Die Polizei ahndet Verstösse mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Der Besitz (ohne gleichzeitigem Konsum) einer geringfügigen Menge Cannabis von bis zu 10 Gramm ist nicht strafbar.

Im Trend liegen Produkte mit Cannabidiol (CBD). CBD untersteht im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil es keine vergleichbare psychoaktive Wirkung hat. Der Konsum von CBD-Produkten ist somit legal. Die Produktion und der Vertrieb von Hanf und Cannabis wird je nach Verwendungszweck unterschiedlich reguliert.

Drogen im Strassenverkehr

Gleich wie Alkohol haben Drogen am Steuer definitiv nichts verloren! Wer Marihuana oder andere verbotene Drogen konsumiert, vergisst allzu gerne, dass die Substanzen noch im Körper sind, wenn man sich wieder fahrfähig fühlt. Fahren unter Drogeneinfluss ist mit Freiheits- und Geldstrafe bedroht und zieht in jedem Fall einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten nach sich.