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Grundbuch

Grundbuchabgaben und -gebühren

Der Kanton Aargau kennt keine (klassische) Handänderungssteuer. Er erhebt auf den grundbuchlichen Vorgängen neben den Kanzlei- und Grundbuchgebühren eine Grundbuchabgabe nach Massgabe des Gesetzes über die Grundbuchabgaben (GBAG). Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Gemengsteuer.

Auskünfte über die Bemessung der Grundstückgewinnsteuer sowie die weiteren in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern erhalten Sie beim Finanzdepartement des Kantons Aargau, Steueramt.

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Abteilung Register und Personenstand, stellt bezüglich Grundbuchabgaben und -gebühren lediglich die Beschwerdeinstanz dar. Veranlagungsbehörde ist das jeweils zuständige Grundbuchamt.