Begriffe
Hier finden Sie Begriffsdefinitionen zu Themen der amtlichen Vermessung.
Kantonale Vermessungsaufsichten in der Schweiz
Vermessungsaufsichten der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bund
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die amtliche Vermessung VAV (SR 211.432.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung TVAV (SR 211.432.21)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geoinformationsgesetz, GeolG (SR 510.62)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geoinformationsverordnung, GeoIV (SR 510.620)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des Bundesamtes für Landestopografie über Geoinformation GeoIV-swisstopo (SR 510.620.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die geografischen Namen, GeoNV (SR 510.625)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geometerverordnung, GeomV (SR 211.432.261)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Landesvermessungsverordnung LVV (SR 510.626)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des VBS über die Landesvermessung LVV-VBS (SR 510.626.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
Kanton Aargau
- Kantonales Geoiformationsgesetz (SAR 740.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Gebühren im Geoinformationsbereich vom 24. Mai 2011 (SAR 740.110)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Geoinformation im Kanton Aargau (SAR 740.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer (SAR 723.154)(öffnet in einem neuen Fenster)