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Gemeindeordnung Vorprüfungen

Der Gemeinderat hat die neue bzw. revidierte Gemeindeordnung (GO) der Gemeindeabteilung zur Vorprüfung einzureichen. Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Wochen.

Gemeindeordnung zur Vorprüfung einreichen

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Ablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.

Benötigte Unterlagen

  • Entwurf neue oder revidierte Gemeindeordnung
  • Weitere Unterlagen wie z.B. Synopse können Sie ebenfalls einreichen.

Fristen und Termine

Die Vorprüfung nimmt zwei bis drei Wochen in Anspruch.

Rechtliche Grundlagen

Die Gemeinden bestimmen ihre Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeordnung (GO). Der Inhalt der GO ist in § 18 Gemeindegesetz geregelt.

Gemeindeordnung zur Vorprüfung einreichen

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt