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Bausteine des Aargauer Finanzausgleichs

Lastenausgleich

Der Lastenausgleich besteht aus dem Bildungs- und dem Soziallastenausgleich sowie dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Er dient dazu, den Mehraufwand abzufedern, der bei einer Gemeinde aufgrund von Sonderlasten entsteht.

Eine sogenannte Sonderlast liegt dann vor, wenn äussere, nicht oder nur wenig beeinflussbare Faktoren dazu führen, dass eine Gemeinde in einem bestimmten Aufgabenbereich überdurchschnittliche Ausgaben zu tragen hat.

Der Lastenausgleich verringert jene Sonderlasten, die in einem wesentlichen Umfang für Kostenunterschiede zwischen den Gemeinden verantwortlich sind.

Ein hoher Anteil an Volksschülerinnen und Volksschülern, ein hoher Anteil an Sozialhilfebeziehenden sowie ein geringer Anteil der Siedlungsfläche an der Gesamtfläche – das sind jene Faktoren, die zu überdurchschnittlichen Belastungen einzelner Gemeinden führen und somit Zahlungen aus dem Lastenausgleich auslösen.

Der Ausgleich erfolgt in den drei Bereichen über ein je eigenes Gefäss: den Bildungslastenausgleich, den Soziallastenausgleich sowie den räumlich-strukturellen Lastenausgleich.

Der Bildungs- und der Soziallastenausgleich werden von jenen Gemeinden finanziert, die in den entsprechenden Bereichen unterdurchschnittlich belastet sind. Der räumlich-strukturelle Lastenausgleich wird vertikal aus Mitteln der kantonalen Steuerzuschläge finanziert.

Berechnungsbeispiel Bildungslastenausgleich (PDF, 1 Seite, 64 KB)

Berechnungsbeispiel Soziallastenausgleich (PDF, 1 Seite, 65 KB)

Berechnungsbeispiel Räumlich-struktureller Lastenausgleich (PDF, 1 Seite, 65 KB)