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Fachstelle Datenaustausch

Fragen und Antworten rund um die Fachstelle Datenaustausch

Haben Sie eine Frage? Wir haben die Antwort! Wir arbeiten laufend daran, den Fragekatalog nach Ihren Bedürfnissen zu erweitern. Nachfolgend finden Sie Antworten zu verschiedenen Themen rund um das ERS/GERES. Wenn Sie keine Antwort finden, kontaktieren Sie uns.

Zum besseren Verständnis haben wir den Meldefluss zwischen dem ERS/GERES, den Gemeinden sowie den verschiedenen Stakeholdern dargestellt. Die Gemeinden arbeiten mit unterschiedlichen Einwohnerdienst-Softwaren. Die Mutationsmeldungen werden via SEDEX (secure data exchange) an das ERS/GERES gesandt. SEDEX wird vom Bundesamt für Statistik betrieben und setzt, zum Schutze der Personendaten, moderne Verschlüsselungsverfahren sowie Sicherheitszertifikate ein. Das ERS/GERES prüft die eingehenden Daten und meldet Fehlermeldungen an die jeweilige Einwohnerdienst-Software umgehend retour. Auf dem ERS/GERES können Abfragen getätigt werden via SEDEX, GUI (direkt in der Applikation) und via Webservice (Schnittstelle, welche zwei Maschinen oder Anwendungen über das Internet miteinander verbindet). Die Zugriffsregelung unterliegt einer strengen Überprüfung.

Im Glossar werden die verschiedenen Nomenklaturen zusammengeführt. Da unterschiedliche Einwohnerdienst-Softwareprodukte im Einsatz sind, kann es bei den Begrifflichkeiten wie auch bei der Handhabung der Meldungsverarbeitung zu Differenzen kommen.

WasBeschreibung
Datenkorrekturmeldungenz. B. Korrektur Meldeverhältnis, Korrektur Ausländerkategorie etc.)
eCH-StandardsStandards, welche den Meldeaustausch zwischen den Systemen vorgeben Startseite eCH - E-Government Standards | eCH E-Government Standards
ERS/GERESKantonales Einwohnerregister
KorrekturmeldungenReferenzierte Korrektur: Referenziert die vom ERS/GERES versendete Fehlermeldung bei fachlichen Fehlern
SEDEXSecure data exchange, wird vom Bund betrieben
StornierungsmeldungenReferenziert die zu widerrufende, verarbeitete Ereignismeldung

FAQ - Häufige Fragen

Was bedeutet ein Datenabgleich und warum macht man diesen?

Das kantonale Einwohnerregister (ERS/GERES) ist ein Datenreplikat. Die Datenhoheit liegt bei den Gemeinden. Gemäss Art. 21, Register- und Meldeverordnung (RMV), Stand 01.09.2021, SAR 122.212, muss die Datenqualität des Registers laufend gesichert werden. Die Qualität wird unter anderem mit periodisch stattfindenden Abgleichen der Datenbestände sichergestellt.

Ein regulärer Datenabgleich wird durchgeführt, indem aus dem Einwohnerdienstsystem ein Gesamtdatenbestand (baseDelivery) mit allen aktiven Einwohnern, inkl. Mutationen ein Jahr zurück, über Sedex geliefert wird (Meldungstyp 10099). Diese Meldung wird im ERS/GERES verarbeitet. In einem Protokoll werden die Differenzen zwischen den Daten in dem Gemeindesystem und GERES angezeigt. Falls keine kritischen Unterschiede in den Daten bestehen, kann die Bestandesmeldung im ERS/GERES eingelesen werden. Dabei werden die Differenzen mit generierten Korrekturmeldungen bereinigt. Bei kritischen Unterschieden oder wenn das Risiko von Verschlimmbesserungen besteht, kann das Datenupdate nicht durchgeführt werden. Die Differenzen müssen von den Einwohnerdiensten gemäss Anweisung der Fachstelle Datenaustausch korrigiert werden.

Datenabgleich

Abhängig von der Umsetzung des eCH-0020 Standards in der Einwohnerdienst-Software können die Bezeichnungen und die Funktionalitäten zum Versenden von Gesamtbeständen variieren.

Siehe auch eCH-0020, Version 3.0, Kapitel 4.3.1. eCH-0020 Schnittstellenstandard Meldegründe Personenregister

Was sind Mutationsmeldungen?

Gemäss eCH-0020 kann zwischen den folgenden Meldungstypen unterschieden werden:

  • Ereignismeldungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Eheschliessung usw.)
  • Datenkorrekturmeldungen (z.B. Korrektur Meldeverhältnis, Korrektur Ausländerkategorie usw.)
  • Stornierungsmeldungen (Referenziert die zu widerrufende, verarbeitete Ereignismeldung)
  • Korrekturmeldungen ('Referenzierte Korrektur'. Referenziert die vom ERS/GERES versendete Fehlermeldung bei fachlichen Fehlern)

In der Kommunikation mit den Einwohnerdiensten verwendet die Fachstelle Datenaustauch die deutschen eCH-0020 Bezeichnungen für Mutationsmeldungen.

Abhängig von der Umsetzung des eCH-0020 Standards in der Einwohnerdienst-Software können die Bezeichnungen und die Funktionalitäten zum Versenden der Meldungen variieren.

Siehe auch eCH-0020, Version 3.0, Kapitel 3.2. https://www.ech.ch/de/ech/ech-0020/3.0

Was ist eine referenzierte Korrektur?

Falls eine Ereignismeldung im kantonalen Einwohnerregister (ERS/GERES) nicht verarbeitet werden kann, wird eine Fehlermeldung an die Gemeinde versendet. Der Status der Meldung wird im ERS/GERES auf 'Fachlicher Fehler' gesetzt. Indem aus dem Gemeindesystem heraus die Meldung nochmals versendet wird, mit einem Verweis auf die Fehlermeldung, kann die ursprüngliche Meldung in ERS/GERES ersetzt werden (auch als 'Referenzierte Korrektur' bezeichnet). In den meisten Fällen können fachliche Fehler mit einer referenzierten Korrektur bereinigt werden.

Referenzierte Korrektur

Anmerkung: Abhängig von der Umsetzung des eCH-0020 Standards in der Einwohnerdienst-Software können die Bezeichnungen und die Funktionalitäten zum Erstellen von referenzierten Korrekturen variieren.

Siehe auch eCH-0058, Version 5.1.0, Kapitel 3.3.3. eCH-0058 Schnittstellenstandard Meldungsrahmen , eCH-0020, Version 3.0, Kapitel 3.2.3. eCH-0020 Schnittstellenstandard Meldegründe Personenregister

Wann darf die Stornierungsmeldung angewandt werden?

Stornos, bzw. Meldungswiderrufe, dürfen nur versendet werden, wenn das zu stornierende Ereignis nicht stattgefunden hat. Datenkorrekturmeldungen (z.B. Korrektur Meldeverhältnis, Korrektur Ausländerkategorie usw.) dürfen nicht storniert werden. Es reicht das Versenden einer weiteren Datenkorrektur mit angepassten Informationen. Im Gegensatz zu einer referenzierten Korrektur wird nicht die Fehlermeldung referenziert, sondern die zu stornierende Meldung. Zu beachten ist, dass mit einem Storno keine Daten im kant. Einwohnerregister (ERS/GERES) angepasst werden. Es wird ausschliesslich das zu widerrufende Ereignis als storniert markiert. Mit jedem Storno muss deswegen eine passende Datenkorrektur gesendet werden, die die Informationen wieder auf den vorherigen Stand anpasst (z.B. Storno eines Umzugs gefolgt von einer Datenkorrekturmeldung vom Typ 'Korrektur Meldeverhältnis').

Anmerkung: Abhängig von der Umsetzung des eCH-0020 Standards in der Einwohnerdienst-Software können die Bezeichnungen und die Funktionalitäten zum Erstellen von Stornierungsmeldungen variieren.

Siehe auch eCH-0058, Version 5.1.0, Kapitel 3.4 e-CH-0058 Schnittstellenstandard Meldungsrahmen, eCH-0020, Version 3.0, Kapitel 3.2.2. eCH-0020 Schnittstellenstandard Meldegründe Personenregister

Wie korrigiert man eine falsche Wohnungszuweisung per Zuzugs- oder Umzugsdatum?

Wird mit der Zuzugs- oder Umzugsmeldung eine falsche Adresse, EGID, EWID oder Haushaltsart gemeldet, sollte eine Datenkorrekturmeldung vom Typ 'Korrektur Meldeverhältnis' mit den richtigen Angaben gesendet werden. Das Ereignisdatum dieser Meldung muss dabei zwingend dem Zuzugs- oder Umzugsdatum entsprechen. Damit ist sichergestellt, dass Datennutzende wie die SERAFE die richtigen Informationen, gültig ab Zuzugs- oder Umzugsdatum, erhalten.

Was beinhaltet das Projekt DIMES (Digitalisierung Meldefluss zwischen Gemeindesteueramt und EWD)?

Das Projekt DIMES [Digitalisierung der Mutationen des kant. Einwohnerregister (ERS/GERES)] hat zum Ziel, die laufenden Mutationen aus dem ERS/GERES möglichst automatisch im STAR [Steueradressregister] zu verarbeiten. Damit werden langfristig die physischen Mutationsmeldungen der kommunalen Einwohnerdienste an die Gemeinde-steuerämter wegfallen. Der Meldefluss soll zukünftig anhand der RPA-Technologie (roboter-gesteuerte Automatisierung) verarbeitet werden. Die Ausbreitung soll im Verlaufe des Jahres 2024 schrittweise auf den Gemeindesteuerämtern erfolgen. Vorgesehen ist aktuell, dass zusätzlich zu den bereits heute involvierten Pilot-Gemeinden (Wallbach, Magden, Bellikon-Widen, Baden, Auw), ab Februar 2024 die nächsten Gemeinden auf die teilautomatisierte Lösung umsteigen können.

Automatisierung schrittweise ausbauen

Heute werden bereits die Mutationsmeldungen wie Zuzüge, Umzüge, Wegzüge etc. teilweise durch den BOT erledigt. Der "BOT" ist lediglich ein Computerprogramm, das die Meldungsverarbeitung wiederholt automatisiert und selbstständig ausführt. Der Automatisierungsgrad wurde laufend erhöht und liegt aktuell bei etwa 45 % aller übermittelten Meldungen. Die Prozesse werden iterativ weiter optimiert bzw. weiterentwickelt und Fehler behoben, sodass die Automatisierungsquote weiter erhöht wird.

Ziel ist neben der Erhöhung der Automatisierungsquote, weitere Mutationsgründe zu auto-matisieren. Mit DIMES wird zukünftig auch ein digital unterstützter Datenabgleich zwischen GERES und STAR ermöglicht. Durch die Integration der robotergesteuerten Automatisierung ist insgesamt mit einer besseren Datenqualität im STAR zu rechnen.