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Reiseausweis für Flüchtlinge

Den Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge. Die Ausstellung erfolgt in biometrischer Form.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person (auch minderjährige Kinder) muss persönlich beim MIKA vorsprechen. Gesuche können nicht stellvertretend eingereicht werden.

Ablauf

Das Gesuch ist am Schalter des MIKA persönlich einzureichen. Die Daten werden anschliessend an das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern übermittelt. Das SEM entscheidet über die Ausstellung und die Abgabe der Reisedokumente und informiert die antragstellende Person direkt über das weitere Vorgehen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausländerausweis
  • vorhandenes Reisedokument

Fristen und Termine

Anträge können im Rahmen der Schalteröffnungszeiten eingereicht werden. Die Schalter des MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau sind Montag bis Freitag von 08.00–12.00 Uhr und von 14.00–17.00 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Kosten

Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen RDV (SR 143.5)(öffnet in einem neuen Fenster)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Merkblatt E6360: Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (PDF, 2 Seiten, 37 KB)