Reiseausweis für Flüchtlinge
Den Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge. Die Ausstellung erfolgt in biometrischer Form.
Voraussetzungen
Die antragstellende Person (auch minderjährige Kinder) muss persönlich beim MIKA vorsprechen. Gesuche können nicht stellvertretend eingereicht werden.
Ablauf
Das Gesuch ist am Schalter des MIKA persönlich einzureichen. Die Daten werden anschliessend an das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern übermittelt. Das SEM entscheidet über die Ausstellung und die Abgabe der Reisedokumente und informiert die antragstellende Person direkt über das weitere Vorgehen.
Benötigte Unterlagen
- Ausländerausweis
- vorhandenes Reisedokument
Fristen und Termine
Anträge können im Rahmen der Schalteröffnungszeiten eingereicht werden. Die Schalter des MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau sind Montag bis Freitag von 08.00–12.00 Uhr und von 14.00–17.00 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Kosten
Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Merkblatt E6360: Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (PDF, 2 Seiten, 37 KB)