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Schweizerische Ausweisdokumente

Pass 22 / Identitätskarten / Notpass

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 22 und die biometrische Identitätskarte (Bio-IDK) einzeln beantragen. Zudem ist der Pass 22 als Kombiangebot mit der Bio-IDK oder mit der Identitätskarte ohne Biometrie erhältlich.

Hinweis:WICHTIG

Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung können leider keine Ausweise ausgestellt werden. Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Ausweiszentrum erscheinen. Pässe können nicht verlängert werden und müssen in jedem Fall neu ausgestellt werden. Für verlorene Pässe oder Identitätskarten benötigen Sie jeweils eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle.

Online-Bestellung Pass/Biometrische IDK/Kombiangebot

Online Passbestellung

Hier klicken für Bestellung Pass 22 / Biometrische Identitätskarte / Kombiangebot (mit und ohne Bio-IDK).

Antrags- und Ausstellungsverfahren

Sie können die Bestellung online oder telefonisch vornehmen. Im Anschluss daran erfolgt eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (Erfassung der biometrischen Daten).

Online-Bestellung

Klicken Sie bitte hier, um den Pass oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass und Identitätskarte (mit oder ohne Biometrie), online zu bestellen.

Beachten Sie, dass Ausweisbestellungen via Kontaktformular oder E-Mail grundsätzlich nicht bearbeitet werden.

Ausweis telefonisch bestellen

Sie erreichen uns unter der Nummer 062 835 19 28.

Wir empfehlen Ihnen, die Ausweisbestellung inkl. Terminreservation online vorzunehmen, um längere Wartezeiten und mehrmalige Anrufversuche zu vermeiden.

Bisheriger Heimatort als Klammerzusatz

Fristen und Termine

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage ab Erfassung der biometrischen Daten beim Ausweiszentrum Aargau.

Gebühren für Ausweise

Gebührentabelle

AusweisGültigkeitKosten inkl. PortoAntragsstelle
Pass 22 Minderjährige5 JahreCHF 65.00Ausweiszentrum Aargau
Pass 22 Erwachsene10 JahreCHF 145.00Ausweiszentrum Aargau
Bio-IDK Minderjährige5 JahreCHF 35.00Ausweiszentrum Aargau
Bio-IDK Erwachsene10 JahreCHF 70.00Ausweiszentrum Aargau
Kombiangebot (Pass 22 und Bio-IDK) Minderjährige5 JahreCHF 78.00Ausweiszentrum Aargau
Kombiangebot (Pass 22 und Bio-IDK) Erwachsene10 JahreCHF 158.00Ausweiszentrum Aargau
Kombiangebot (Pass 22 und ohne Bio IDK) Minderjährige5 JahreCHF 78.00Ausweiszentrum Aargau
Kombiangebot (Pass 22 und ohne Bio IDK) Erwachsene10 JahreCHF 158.00Ausweiszentrum Aargau
Notpassmax. 1 JahrCHF 35.00Ausweiszentrum Aargau
IDK ohne Biometrie Minderjährige5 JahreCHF 35.00Wohnsitzgemeinde
IDK ohne Biometrie Erwachsene10 JahreCHF 70.00Wohnsitzgemeinde

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum Aargau zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA, V PAY, TWINT).

Annullierung von altem Pass / alter ID

Die alten Reisedokumente werden vom Ausweiszentrum direkt bei der Termin-Vorsprache für das Foto am Schalter gelocht und somit annulliert.

Ausnahme: Beabsichtigen Sie bis zum Erhalt des neuen Passes / der neuen ID noch zu reisen, kann das dafür benötigte Reisedokument behalten werden. In diesem Fall ist nach der Reise eine persönliche Vorsprache beim Ausweiszentrum in Aarau notwendig, um den alten Pass / die alte ID gegen die neuen Dokumente einzutauschen.

Notpass

In dringenden Situationen kann ein Notpass ausgestellt werden, insbesondere wenn:

  • die ordentliche Produktions- und Zustellfrist nicht mehr ausreicht
  • unmittelbar vor der Abreise kein gültiger Ausweis mehr vorliegt

Der Notpass wird für die notwendige Dauer, höchstens jedoch für 12 Monate ausgestellt. Nicht alle Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass.

Bitte beachten Sie, dass der Notpass ausschliesslich telefonisch über die Nummer 062 835 19 28 angefragt werden kann.

Biometrische Daten

Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität überprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift werden erfasst.

Möchten Sie ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Minderjährige und Personen mit umfassender Beistandschaft

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Die Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden.

Formular Einwilligungserklärung

Ausweis gestohlen oder verloren

Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige aufgeben und diese bei der kantonalen Passstelle vorweisen.

Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.

ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem Ausweiszentrum Aargau oder der Polizei abzugeben.

Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.

Brautpaare

Zukünftige Eheleute können maximal 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen. Eine zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen.

Einreisebestimmungen

Das Ausweiszentrum Aargau erteilt keine Auskünfte zu den jeweiligen Einreisebestimmungen. Informieren Sie sich vorgängig über die Einreise – und Aufenthaltsbestimmungen bei der zuständigen Vertretung Ihres Transit- oder Ziellandes.

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Formulare

Namensführung / Allianznamen

Gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG; SR 143.11) in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung des EJPD vom 16. Februar 2010 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) übernimmt die zuständige ausstellende Behörde die Personendaten aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar). Die Namensführung der Ausweisdokumente muss zwingend mit den Personendaten aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar) übereinstimmen. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, verwenden Sie im Alltag möglicherweise den sogenannten Allianznamen. Wenn Sie es wünschen, wird der Allianzname in Pass- und Identitätskarte eingetragen. Details zur möglichen Bildung und Verwendung eines Allianznamens sind in Art. 4a der Verordnung des EJPD geregelt.